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14. Mai 2025, 08:37 Uhr
Stadtrat

Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 7. Mai 2025

Medienmitteilung vom 14. Mai 2025

An der Sitzung vom 7. Mai 2025 behandelte der Stadtrat folgende Traktanden:

Geschäftsbericht 2024 der Stadt Wetzikon geht ans Parlament
Der Geschäftsbericht 2024 sowie Antrag und Weisung dazu werden genehmigt und dem Parlament zur Beschlussfassung unterbreitet. (SRB 2025/81)

Visitation Bezirksrat Hinwil
Am 25. März 2025 hat der Bezirksrat Hinwil bei der Stadt Wetzikon turnusgemäss eine Visitation durchgeführt. Dabei wurden die Geschäftsführung der Stadtverwaltung sowie ausgewählte Fachbereiche näher geprüft. Insgesamt kann bestätigt werden, dass die Geschäftsführung sorgfältig und ordnungsgemäss erfolgt ist. In drei Bereichen hat der Bezirksrat noch detailliertere Angaben und Informationen gefordert, die nachzureichen sind: Kindertagesstätten, Wasserversorgung und Umweltschutz. (SRB 2025/82)

egovpartner: Mitgliedschaft wird für zwei Jahre sistiert
Die Stadt Wetzikon sistiert ihre Beteiligung an der verlängerten Zusammenarbeitsorganisation egovpartner für die Jahre 2026 und 2027. Während dieser Zeit wird auf eine weitere finanzielle Beteiligung verzichtet. 2027 wird der Stadtrat die Situation neu beurteilen und entscheiden, ob sich die Stadt Wetzikon ab 2028 wieder an der Zusammenarbeit beteiligt. Der Stadtrat anerkennt die bisherigen Fortschritte von egovpartner, sieht jedoch zum aktuellen Zeitpunkt keinen ausreichend belegten, konkreten Mehrwert für die Stadt Wetzikon. (SRB 2025/83)

Sitzungs- und Strategiedaten 2026 des Stadtrats festgelegt
Die Sitzungsdaten sowie die Klausur- und Strategietagungen des Stadtrats für das Jahr 2026 werden genehmigt. Insgesamt finden 22 Stadtratssitzungen sowie sieben Klausur- und Strategietage statt. (SRB 2025/84)

Beteiligung an der Fernwärme Wetzikon AG: fünfte Tranche bewilligt
Als Zuschuss in die Kapitaleinlagereserven der Fernwärme Wetzikon AG (ohne Ausgabe neuer Aktien) bewilligt der Stadtrat gestützt auf die Verordnung Fernwärme Wetzikon AG (Ausgliederungserlass) eine fünfte Tranche von 4,32 Millionen Franken. (SRB 2025/86)

Antwort der Interpellation "Deponie-Standort Abklärung" geht ans Parlament
Der Kanton Zürich möchte auf kantonalem Gebiet in der Gemeinde Hinwil auf dem Areal Bodenwald im Grenzgebiet zu Wetzikon eine Deponie errichten. Der Stadtrat hat sich bereits mit der Thematik auseinandergesetzt. Unter anderem hat er sich im Rahmen der Vernehmlassung zur Teilrevision des kantonalen Richtplans kritisch gegenüber dem Deponiestandort "Bodenweid" in Hinwil geäussert. Die Verantwortung, was gegen die Gefahr einer allfälligen Verschmutzung des Grundwassers aus der Deponie unternommen werden würde, liegt im Rahmen des Gesamtprojekts beim Kanton. Er wird sich bei einem allfälligen, konkreten Projekt mit dieser Problematik auseinandersetzen müssen. Aktuell geht es lediglich darum, die Deponie als Reservestandort in die Richtplanung aufzunehmen. Detaillierte Informationen zur Erschliessung des allfälligen Deponiestandorts liegen noch nicht vor. (SRB 2025/88)

Postulat "Stopp der Knallerei" wird nicht entgegengenommen
Das Postulat forderte den Stadtrat auf, das Zünden von lärmendem Feuerwerk gemäss Polizeiverordnung wirkungsvoll mit den vorgesehenen Bussen umzusetzen oder ganz zu verbieten. Zusätzlich soll der Verkauf von Feuerwerkskörpern mit Kunststoffteilen verboten werden. Die Regelungen bzgl. dem Abbrennen von Feuerwerk sind jeweils in den Polizeiverordnungen der einzelnen Gemeinden geregelt. Die Stadt Wetzikon ist derzeit an der Überarbeitung dieser Rechtsgrundlage. Da die neue Polizeiverordnung in nächster Zeit dem Parlament zur Beschlussfassung unterbreitet wird, erscheint es nicht sinnvoll, das vorliegende Postulat bzgl. Feuerwerk separat zu behandeln. (SRB 2025/89)

Ersatz Eisaufbereitungsmaschine: Kredit bewilligt
Für die Ersatzbeschaffung einer Eisaufbereitungsmaschine für die Kunsteisbahn Wetzikon, wird ein Kredit von brutto 186'638 Franken bewilligt. Die Kunsteisbahn Wetzikon mit Ganzjahresbetrieb in der Trainingshalle und Halbjahresbetrieb in der Arena verfügt über zwei Eisaufbereitungsmaschinen. Die Lebensdauer der einen Maschine hat nach über 16 Jahren Einsatzzeit ihr Ende bereits überschritten. Da die Maschine ganzjährig im Einsatz steht, ist ihre Lebensdauer kürzer als bei Eisanlagen mit nur Wintereis. Zudem stiegen die Unterhaltskosten in den vergangenen Jahren immer mehr an. Durch die Anschaffung dieser neuen Eismaschine wird die Eisqualität verbessert und die Energieeffizienz des Betriebs erhöht. (SRB 2025/90)

Postulat "Wetzikon inklusiver machen": Fristerstreckung beantragt
Mit Beschluss vom 12. Juni 2024 zuhanden des Parlaments hat der Stadtrat das Postulat "Wetzikon inklusiver machen" entgegengenommen. Am kantonalen Aktionsforum mit dem Titel "Inklusion – Ein Thema mit Zukunft für Ihre Gemeinde?" wurde unter anderem das vom kantonalen Sozialamt und dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen finanzierte Projekt "Inklusions-Check" präsentiert. Dieser Check liefert eine systematische Bestandsaufnahme, die insbesondere die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen in den Veränderungsprozess integriert. Ein Aspekt, der für den Stadtrat von zentraler Bedeutung ist. Der Stadtrat ist überzeugt, dass die Ausarbeitung eines Antrags und Berichts zuhanden des Parlaments auf dieser Grundlage zu einer zukunftsfähigen und inklusiven Entwicklung der Stadt Wetzikon führen wird. Aufgrund von personellen Ressourcen und Verschiebung der Zuständigkeiten in den Geschäftsbereichen, konnten die Arbeiten zur Erstellung des Statusberichts "Inklusion" noch nicht abgeschlossen werden. Deshalb beantragt der Stadtrat eine Fristerstreckung von sechs Monaten bis zum 1. Dezember 2025. (SRB 2025/91)

Erarbeitung und Umsetzung eines Konzepts für Informationssicherheit und Datenschutz an der Schule Wetzikon: Kredit bewilligt
Für die Erarbeitung und Implementierung eines Konzepts für Informationssicherheit und Datenschutz an der Schule Wetzikon wird für Personalressourcen in der Schulverwaltung ein Gesamtkredit von 44'2200.00 Franken bewilligt. Zudem hat die Schulpflege einen Gesamtkredit für die Initialkosten von 73'750.00 Franken zu Lasten der Schule Wetzikon bewilligt. Die Schule Wetzikon muss im Schulbetrieb die Bestimmungen des Gesetzes über die Information und den Datenschutz durch angemessene Massnahmen rechtlich, organisatorisch und technisch korrekt anwenden können. Da bis heute noch kein Konzept dazu vorliegt, ist es nachvollziehbar, dass die Schulpflege einen Projektauftrag zur Erarbeitung der notwendigen Arbeiten genehmigt und einen Kredit für die einzusetzenden Personalressourcen im Team der Schulinformatik bewilligt hat. Auf das Jahr 2028 wird der Stellenplan der Fachstelle Schulinformatik für den Routinebetrieb im Bereich Informationssicherheit und Datenschutz bedarfsgerecht erhöht. (SRB 2025/92)

Die Stadtratsbeschlüsse sind online aufgeschaltet.

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