Beschreibung
Guten TagEs ist für mich unmissverständlich das dieses Singal nicht am rechten Strassrand (Art. 103 Abs. 1 SSV) steht.
Dazu weiss ich nicht ob da (wegen der Ausbuchtung beim Fussgängerstreifen) LKW's insbesondere Sattelzüge durchkommen.
Besten Dank für eine Stellungsnahme.