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 WetziMelder  13.03.2024
Strassenschäden/Littering

Linksabbiegeverbot inmitten Seegräbnerstrasse

Beschreibung
Guten Tag

Es ist für mich unmissverständlich das dieses Singal nicht am rechten Strassrand (Art. 103 Abs. 1 SSV) steht.

Dazu weiss ich nicht ob da (wegen der Ausbuchtung beim Fussgängerstreifen) LKW's insbesondere Sattelzüge durchkommen.

Besten Dank für eine Stellungsnahme.
Karte
Schulhausstrasse 42
8620 Wetzikon

Antwort

 13. Mär 2024, 17:28 Uhr
Vielen Dank für die Meldung. Das Signal wurde zur deutlichen Erkennung auf eine provisorische Insel gestellt. Die Schleppkurven wurden unter Berücksichtigung der bestehenden Tempo-30-Elemente überprüft. Die fahrzeuggeometrischen Anforderungen für Lastwagen mit Anhängerzug werden gemäss Norm bei reduzierter Geschwindigkeit erfüllt.
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