Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 17. April 2024
Interpellation "Psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen
Der Stadtrat hat die Antwort der Schulpflege auf die Interpellation "Psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen" zustimmend zur Kenntnis genommen und dem Parlament weitergeleitet. Die Schule Wetzikon nimmt die Thematik sehr ernst und stellt verschiedene Angebote und Massnahmen zur Prävention und Unterstützung der Kinder und Jugendlichen sicher. Im Vordergrund der Bemühungen des gesamten Schulpersonals steht auch ein grosses Engagement für Beziehungsarbeit. Zur Unterstützung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Problemen setzt die Schule Wetzikon beispielsweise auf allen Stufen Schulsozialarbeitende und Sozialpädagogen ein. Zudem führt die Schule Wetzikon seit Jahren das Angebot PeP – Perspektiven und Prävention. Dort erhalten sowohl Kinder und Jugendliche wie auch Eltern, Lehrpersonen und Schulleitungen Beratung und Unterstützung bei Fragen oder Schwierigkeiten im Zusammenhang mit Verhaltensauffälligkeiten von Schülerinnen und Schülern oder bei konkreten Vorfällen und Problemen. (SRB 2024/92)
Postulat "Erneuerung der Zusammenarbeit der Stadt Wetzikon und der Spitex Bachtel AG"
Die aktuelle Leistungsvereinbarung der Stadt Wetzikon mit der Spitex Bachtel AG ist vom 1. Juni 2017. Seit Abschluss der Vereinbarung wurde die Leistungsvereinbarung nicht mehr überprüft. Die Anforderungen an die ambulante Pflege haben sich seither verändert, insbesondere hinsichtlich Transparenz, Controlling, Wirtschaftlichkeit und Qualität. Der Stadtrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen und die Themenfelder vollumfänglich zu überprüfen. (SRB 2024/93)
Geschäftsbericht 2023
Antrag und Weisung für den Geschäftsbericht 2023 werden genehmigt und dem Parlament zur Beschlussfassung unterbreitet. Der Geschäftsbericht 2023 der Stadt Wetzikon gibt einen umfassenden Überblick über die Tätigkeiten der Wetziker Behörden sowie der Stadtverwaltung im Berichtsjahr. (SRB 2024/94)
Leistungsvereinbarung mit Verein Garage für die Jahre 2024 und 2025 genehmigt
Das Projekt Garage trägt zum Austausch und zur Begegnung der Wetziker Bevölkerung bei. Die Besucherzahlen aus 2023 zeigen eine aufsteigende Tendenz. Nebst dem eigenen Programm bietet der Verein zahlreiche Vermietungen für Kooperationen und Gastspiele. Die zentralen Entwicklungsschwerpunkte für die Jahre 2024 und 2025 hat die Kulturabteilung mit dem Verein abgesprochen und in der Leistungsvereinbarung gespiegelt. Die Garage muss sich insbesondere strukturell und finanziell auf eine breitere Basis stellen. Daneben gilt es, die zeitgenössische Ausrichtung zu stärken und die Sparte Musik nicht noch mehr auszubauen, sondern vielmehr die Vielfalt zu stärken. (SRB 2024/96)
Volksinitiative "Mindestabstand von Windrädern"
Antrag und Weisung zur Volksinitiative "Mindestabstand von Windrädern" werden genehmigt und dem Parlament zur Beschlussfassung unterbreitet. Die Initiative verlangt, dass die Bauordnung der Stadt Wetzikon wie folgt ergänzt wird: "Der Abstand zwischen einer industriellen Windenergieanlage (Nabenhöhe ab 30 Meter) und bestehenden zeitweise oder dauerhaft bewohnten Gebäuden muss mindestens 1'000 Meter betragen." Der Stadtrat bekennt sich in seiner Vision Wetzikon 2040 zu einer klimaneutralen Stadt. Dies bedeutet, dass Wetzikon in hohem Masse mit lokaler, erneuerbarer Energie versorgt werden muss. Die Windenergiegewinnung entspricht grundsätzlich dieser Zielsetzung. Der Stadtrat unterstützt dabei die Haltung von Bund und Kanton, dass die Windenergie Teil einer zukünftigen Energiestrategie sein soll. Windkraftanlagen sollen jedoch dort gebaut werden, wo sie am effizientesten und umweltverträglichsten sind. Klar ist auch, dass beim Bau von Windenergieanlagen im dichtbesiedelten Kanton Zürich die Interessen der betroffenen Bevölkerung in Bezug auf Lärm, Schattenwurf, Sicherheit, Landschaftsverträglichkeit zu berücksichtigen sind. Der Stadtrat wird die weiteren Planungsschritte des Kantons aufmerksam verfolgen und die Interessen der Stadt Wetzikon im Rahmen seiner Möglichkeiten wahren. Der Stadtrat lehnt die Initiative ab und verzichtet auf einen Gegenvorschlag. (SRB 2024/97)
Nicht-Entgegennahme Postulat "Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor missbräuchlichen Mietzinsen"
Dem Stadtrat ist bewusst, dass Mietzinserhöhungen in einer Zeit generell steigender Preise für betroffene Mieterinnen und Mieter – insbesondere für solche mit tiefen Einkommen – zu einer grossen finanziellen Belastung führen. Bei Mietverträgen handelt es sich um privatrechtliche Vereinbarungen zwischen Mieterinnen und Mietern sowie der Vermieterschaft, die der Stadtrat nicht beeinflussen kann. Die Stadt hat keine Rechtsgrundlage, um mit hoheitlichen Massnahmen gegen allfällige missbräuchliche Mietzinserhöhungen vorzugehen oder solchen präventiv zu begegnen. Deshalb empfiehlt der Stadtrat das Postulat nicht zu überweisen. (SRB 2024/98)
Kreditabrechnung Erneuerung Güetlistrasse und Neubau Unterflursammelstelle
Die Kreditabrechnung für die Erneuerung der Güetlistrasse mit Ausgaben von insgesamt Fr. 570'979.95 wird genehmigt. Sie schliesst mit Minderkosten von Fr. 18'020.05 bzw. 3,1 % ab. Die Kreditabrechnung für den Neubau der Unterflursammelstelle mit Ausgaben von insgesamt Fr. 126'841.75 wird genehmigt. Sie schliesst mit Minderkosten von Fr. 3'158.25 bzw. 2,4 % ab. (SRB 2024/102)
Kredit für Erneuerung Operational Technology-Infrastruktur Abwasserreinigungsanlage Flos als gebundene Ausgabe bewilligt
Der Stadtrat hat für die Erneuerung der Informations- und Kommunikationstechnik der Abwasserreinigungsanlage Flos ein Objektkredit von brutto 75'000 Franken als gebundene Ausgabe bewilligt. (SRB 2024/103)
Buche an der Strandbadstrasse 55 vorsorglich unter Schutz gestellt
Das Bauprojekt an der Strandbadstrasse 53 und 55 sieht vor, zur Erschliessung der geplanten Mehrfamilienhäuser in der nördlichen Ecke des Grundstücks eine Tiefgarageneinfahrt zu bauen. An dieser Stelle steht eine grosse Rotbuche, welche nicht im städtischen Natur -und Landschaftsinventar erfasst ist, möglicherweise aber ein Schutzobjekt gemäss dem kantonalen Natur- und Landschaftsinventar sowie dem kantonalen Planungs- und Baugesetz. Gemeinden sind verpflichtet, bei Baubewilligungen dafür zu sorgen, dass Schutzobjekte geschont und – falls das öffentliche Interesse überwiegt –erhalten bleiben. Deshalb soll im vorliegenden Fall durch eine vorsorgliche Schutzmassnahme ein einjähriges Veränderungsverbot erwirkt werden. In dieser Frist klärt die Stadt Wetzikon ab, ob es sich beim Baum tatsächlich um ein Schutzobjekt handelt und Schutzmassnahmen ergriffen werden müssen. (SRB 2024/104)
Die Stadtratsbeschlüsse sind online aufgeschaltet.