Auszug aus den Verhandlungen des Parlaments vom 29. Januar 2024
Das Parlament hat sich mit den vorliegenden Geschäften befasst:
1. Mitteilungen des Präsidenten
2. Genehmigung der Traktandenliste
3. 23.02.05 Interpellation Toni Zweifel (Die Mitte): Psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen
Begründung durch den Interpellanten.
4. 24.02.01 Interpellation Stephan Mathez (GP): Strompreiskrise Wetzikon
Begründung durch den Interpellanten.
5. 24.03.01 Postulat Rolf Müri (SVP): Kosteneffiziente energetische Richtlinien für städtische Bauten
Begründung durch den Postulanten.
6. 23.06.14 Gesamtkredit Revision Ortsplanung und Mobilitätsstrategie
Das Parlament genehmigt gemäss Antrag der Fachkommission I einen Gesamtkredit von 1'750'000 Franken für die Revision der Ortsplanung und Ausarbeitung der Mobilitätsstrategie.
7. 23.06.19 Kreditabrechnung Verkehrskreisel Grüninger-, Hof- und Guyer-Zeller-Strasse
Das Parlament genehmigt gemäss Antrag der Rechnungsprüfungskommission die Kreditabrechnungen betreffend den Kreisel an der Kreuzung Grüninger-, Hof- und Guyer-Zeller-Strasse.
8. 23.06.23 Baukredit Erweiterung und Gesamtsanierung Schulanlage Walenbach
Das Parlament genehmigt gemäss Antrag der Rechnungsprüfungskommission einen Baukredit von 49'700'000 Franken für die Gesamtsanierung und Erweiterung der Primarschulanlage Walenbach.
9. 23.06.02 Umweltpolitische Ziele der Stadt Wetzikon
Das Parlament setzt gemäss Antrag der Fachkommission I und des Stadtrats die umweltpolitischen Ziele für 2030/2050 fest.
10. 23.06.16 Kredit Kulturförderung – Leistungsvereinbarungen 2024 bis 2027
Das Parlament genehmigt gemäss Antrag der Fachkommission II einen Kredit für die Kulturförderung mit wiederkehrenden Beiträgen an zehn Wetziker Vereine von total 1'070'000 Franken.
11. 23.06.13 Kredit Wetziker Stadtmagazin
Das Parlament lehnt gemäss Antrag der Fachkommission II den Kredit für ein Wetziker Stadtmagazin von 1'499'600 Franken für vier Jahre ab.
12. 23.06.20 Teilrevision Gebührenverordnung
Die Beratung des Geschäfts wird verschoben.
13. 23.06.17 Erlass Gasversorgungsverordnung
Die Beratung des Geschäfts wird verschoben.
14. 23.06.18 Erlass Stromversorgungsverordnung
Die Beratung des Geschäfts wird verschoben.
15. 23.03.04 Postulat Raphael Zarth (GP): Begegnungszone Robenhausen
Die Beratung des Geschäfts wird verschoben.
16. 23.02.04 Interpellation Kaspar Spörri (GP): Nachhaltige Beschaffung durch die Stadt Wetzikon
Die Beratung des Geschäfts wird verschoben.
17. 23.03.05 Postulat Joel Hoff (FDP): Leistungsüberprüfung Stadt Wetzikon
Die Beratung des Geschäfts wird verschoben.
18. 23.02.01 Interpellation Zeno Schärer (SVP): Grundlagen und Rahmenbedingungen des inklusiven Schulmodells
Die Beratung des Geschäfts wird verschoben.
19. 23.03.06 Postulat Marco Müller (AW): Für eine bessere Sichtbarkeit und mehr visuelle Präsenz des Wetziker Kultur-, Vereins- und Sportlebens im städtischen Raum Wetzikons
Die Beratung des Geschäfts wird verschoben.
Parlament
Obligatorisches Referendum, Fakultatives Referendum, Rekurs in Stimmrechtssachen und allgemeiner Rekurs
Der Beschluss gemäss Ziff. 8 wird gestützt Art. 9 Ziff. 7 Gemeindeordnung der Urnenabstimmung unterbreitet (Obligatorisches Referendum). Das Begehren um Anordnung einer Urnenabstimmung über die Beschlüsse gemäss Ziff. 6, 9 und 10 kann gestützt auf Art. 10 Abs. 2 Ziff. 1 Gemeindeordnung von 300 Stimmberechtigten innert 60 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung oder gestützt auf Art. 10 Abs. 2 Ziff. 2 Gemeindeordnung von 12 Parlamentsmitgliedern innert 14 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Beschlussfassung schriftlich bei der Geschäftsleitung des Parlaments eingereicht werden (Fakultatives Referendum).
Gegen die publizierten Beschlüsse kann gestützt auf § 21a f. des Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRG) wegen Verletzung der politischen Rechte oder von Vorschriften über ihre Ausübung innert 5 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, schriftlich Rekurs erhoben werden (Rekurs in Stimmrechtssachen). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.
Im Übrigen kann gegen die publizierten Beschlüsse gestützt auf § 19 ff. VRG wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung innert 30 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen An-trag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.
Protokolle
Das Beschluss- sowie das Audioprotokoll der Parlamentssitzung können auf der Website des Parlaments unter https://www.wetzikon.ch/politik/parlament/sitzungen/archiv-vergangener-sitzungen/2024/29-januar-2024 eingesehen bzw. nachgehört werden.