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27. Mai 2025, 10:00 Uhr
Stadtrat

Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 21. Mai 2025

Medienmitteilung vom 27. Mai 2025

An der Sitzung vom 21. Mai 2025 behandelte der Stadtrat folgende Traktanden:

Teilrevision Bau- und Zonenordnung: Antrag und Weisung ans Parlament
Die Bau- und Zonenordnung BZO der Stadt Wetzikon wird teilrevidiert. Damit kommt der Stadtrat einerseits der Verpflichtung nach, die Interkantonale Vereinbarung der Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) in der Bau- und Zonenordnung umzusetzen. Andererseits führt dieser gemäss Stadtratsbeschluss 2022/225 und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten einen Artikel zur Reduktion der Lichtemissionen ein. Antrag und Weisung zur Teilrevision gehen ans Parlament. (SRB 2025/94)

Antwort zur Interpellation "Tannenrain" geht ans Parlament
Die Interpellation wollte vom Stadtrat mehr über die Entwicklungen beim Grundstück im Tannenrain an der Grüningerstrasse wissen. Die Stadt Wetzikon hat im November 2020 dieses Grundstück am Ortsrand von Wetzikon erworben. Seit dem Kauf fanden fortlaufend Gespräche mit verschiedenen involvierten Parteien statt. Unter anderem auch durch eine externe Firma geführte Interviews mit Organisationen und Institutionen, welche die Firmenlandschaft in Wetzikon kennen und mit lokalen Unternehmen. Daraufhin wurden vier Entwicklungsszenarien erarbeitet, die der Stadtrat im März 2024 an seiner Klausur diskutiert hat und im Nachgang mit Spezialisten geklärt wurden. Sobald Neuigkeiten vorliegen, wird die Stadt wieder zum Grundstück Tannenrain informieren. (SRB 2025/96)

Revision Jahresrechnung 2024: Bericht abgenommen
Der umfassende Bericht über die vom 7. bis 9. Mai 2025 durchgeführte Revision der Jahres-rechnung 2024 wird genehmigt. Zwei Empfehlungen wurden während der Revision angepasst und abgenommen. Eine weitere wird mit der Jahresrechnung 2025 bereinigt. (SRB 2025/97)

Parlamentarische Initiative (Kantonsrat) betreffend Kalte Progression
Die kantonale Parlamentarische Initiative verlangt, dass die kalte Progression bei den Staats- und Gemeindesteuern neu jährlich ausgeglichen wird. Gemeinden und Städte des Kantons Zürich konnten zur Initiative Stellung nehmen. Der Stadtrat begrüsst die neue kantonale Regelung. Gerade Haushalte mit geringen Mitteln können so zeitnah steuerlich entlastet werden. (SRB 2025/98)

Richtlinie für die Budgetierung 2026 genehmigt
Die Richtlinie für die Budgetierung 2026 samt Terminplan gemäss Finanzkalender 2025 wird genehmigt und per 26. Mai 2025 in Kraft gesetzt. Die vorliegende Richtlinie stellt ein einheitliches Vorgehen im Budgetprozess sicher, trägt zu einer hohen Budgetqualität bei und soll die gute Ausgabendisziplin seitens der Behörden und Verwaltung der letzten Jahre sichern. (SRB 2025/99) 

Umbau Bushaltestellen gemäss Behindertengleichstellungsgesetz: Kredit für Haltestellenmöblierung bewilligt
Die Baudirektion des Kantons Zürich plant, verschiedene Bushaltestellen entlang des Kantonsstrassennetzes in Wetzikon an die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes anzupassen. Konkret betrifft dies die Haltestellen Walfershausen, Schloss, Binzackerstrasse, Kreuzackerstrasse, Ochsen und Talhof. Parallel dazu soll die bestehende Veloinfrastruktur markierungstechnisch optimiert werden, um die Sicherheit und Nutzungsqualität für den Veloverkehr zu verbessern. Obwohl der bauliche Umbau der Haltestellen in der Zuständigkeit des Kantons liegt, übernimmt die Stadt Wetzikon die Verantwortung für die Möblierung der Haltestellen im gesamten Stadtgebiet. Diese umfasst Ausstattungselemente wie Buswartehäuser, Sitzbänke und Abfallkübel – Elemente, die wesentlich zur Aufenthaltsqualität und zum Nutzungskomfort beitragen. Die Stadt strebt dabei eine einheitliche und hochwertige Gestaltung an, um das Stadtbild zu stärken und ein klares, funktionales Erscheinungsbild zu gewährleisten. Der Stadtrat hat dazu einen Kredit von 240'000 Franken inkl. MWST als neue Ausgabe bewilligt. (SRB 2025/101)

Zweckverband Kindes- und Erwachsenenschutz: Jahresrechnung 2024 genehmigt
Die Jahresrechnung 2024 des Zweckverbands Kindes- und Erwachsenenschutz wurde einer finanztechnischen Prüfung unterzogen. Diese Prüfung ergab, dass die Rechnung den geltenden Vorschriften entspricht. Der Stadtrat stimmt dem Antrag des Vorstands des Zweckverbands auf Abnahme der Jahresrechnung vorbehaltslos zu. (SRB 2025/103)

Teilrevision Geschäftsreglement Stadtrat
Im Rahmen der Teilrevision des Geschäftsreglements des Stadtrats unterstützt dieser die Reduktion der Mitgliederzahl der Sozialkommission, die Präzisierung der Aufgabenzuständigkeit der Sozialkommission sowie die Anpassung bezüglich der Stellvertretung der Stadtschreiberin. (SRB 2025/104)

Die Stadtratsbeschlüsse sind online aufgeschaltet.

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