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Amtliche Publikationen
Publiziert am 05. September 2025
Amtliche Publikationen

Auszug aus den Verhandlungen des Parlaments vom 1. September 2025

Auszug aus den Verhandlungen des Parlaments vom 1. September 2025

Das Parlament hat sich mit den vorliegenden Geschäften befasst:

1. Mitteilungen des Präsidenten

2. Genehmigung der Traktandenliste
Das Parlament genehmigt die Traktandenliste.

3. 25.03.05 Postulat Raphael Zarth (GP): Transparente Aufarbeitung und tragfähige Sanierungsstrategie für das Pflegezentrum Wildbach
Begründung durch den Postulanten.


4. 25.04.02 Motion Jonathan Assenberg (SP): Zahlbare Tagesstrukturen
Begründung durch den Motionär.

5. 25.06.02 Teilrevision Entschädigungsverordnung
Das Parlament weist das Geschäft an den Stadtrat zurück.

6. 25.02.03 Interpellation Kaspar Spörri (GP): Belastungssituation durch Trifluoressigsäure (TFA) im Wetziker Grund- und Trinkwasser
Beantwortung durch den Stadtrat.

7. 25.02.01 Interpellation Robin Schwitter (AW): Ryffel-Areal, rechtskräftige Gestaltungsplanpflicht, Verfahrenswahl
Beantwortung durch den Stadtrat.

8. 25.02.02 Interpellation Gerhard Schwabe (GLP): Strategie der Stadtwerke zur Stromversorgung
Beantwortung durch den Stadtrat.

9. 25.02.04 Interpellation Rolf Müri (SVP): Finanzielle Aufwendungen der Stadt Wetzikon für Asylsuchende
Beantwortung durch den Stadtrat.

Parlament

Rekurs in Stimmrechtssachen und allgemeiner Rekurs

Gegen die publizierten Beschlüsse kann gestützt auf § 21a f. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) wegen Verletzung der politischen Rechte oder von Vorschriften über ihre Ausübung innert 5 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, schriftlich Rekurs erhoben werden (Rekurs in Stimmrechtssachen). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.

Im Übrigen kann gegen die publizierten Beschlüsse gestützt auf § 19 ff. VRG wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung innert 30 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.


Protokolle

Das Beschluss- sowie das Audioprotokoll der Parlamentssitzung können auf der Website des Parlaments unter https://bit.ly/parlamentssitzungen eingesehen bzw. nachgehört werden.

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