Genehmigung revidierter Gebührentarif mit einer Änderung
Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 24. Januar 2024 (SRB 2024/12) beschlossen:
Dem revidierten Gebührentarif der Stadt Wetzikon mit den Änderungen bezüglich der Feuerungskontrolle (Ziff. 8.1), wird zugestimmt. Die Änderung der Teilrevision tritt per 1. Februar 2024 in Kraft. Wird innert Rechtsmittelfrist ein Rekurs gegen die Teilrevision eingereicht, setzt der Stadtrat das Datum der Inkraftsetzung nach Abschluss des Rechtsmittelverfahrens und nach Feststellung der Rechtskraft des Gebührentarifs in einem separaten Beschluss fest.
Der Gebührentarif kann eingesehen werden bei der Abteilung Präsidiales + Entwicklung, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon oder im Internet in der Rechtssammlung.
Gegen diesen Beschluss kann gestützt auf § 19 Abs. 1 lit. d des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) innert 30 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründungen enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.
Stadtrat Wetzikon