Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 15. Mai 2024
An der Stadtratssitzung vom 15. Mai 2024 behandelte der Stadtrat folgende Traktanden:
Projektabschluss 250 Jahre Hans Georg Nägeli
Dank des Projekts HGN250, welches schon 2020 seinen Anfang gemacht hat, und der neu lancierten Garage besuchten etwa 100.000 Menschen jährlich die kulturellen Veranstaltungen in Wetzikon. Die Koordination einer umfangreichen Veranstaltungsreihe mit verschiedenen Partnern war sehr komplex und aufwendig. Die Stadt Wetzikon übernimmt die zusätzlichen Zahlungen an den Verein HGN250 in Höhe von insgesamt 37'000 Franken, da der Verein nicht mehr über ausreichend Kapital verfügt, um die noch offenen Forderungen zu begleichen. Es ist dem Stadtrat wichtig, die Gewerbetreibenden in Bezug auf die noch offenen Forderungen nicht zu benachteiligen. Der bereits durch den Verein versandte Brief, vor Beschlussfassung durch den Stadtrat, hat diesen doch sehr irritiert. (SRB2024/107)
Verwendung des Wappens der Stadt Wetzikon durch Dritte
Der Stadtrat hat sich mit der Verwendung des städtischen Wappens durch Dritte befasst. Das Wappen der Stadt Wetzikon und mit ihm verwechselbare Zeichen dürfen durch andere Personen über das Bundesrecht hinaus verwendet werden. Es sei denn, der Gebrauch ist irre-führend oder verstösst gegen die öffentliche Ordnung, die guten Sitten oder geltendes Recht. Personen, Vereine und andere Institutionen, die das Wappen der Stadt Wetzikon verwenden wollen, haben vorgängig bei der Stadtschreiberin um Zustimmung zu ersuchen. Das Logo der Stadt Wetzikon darf jedoch nicht von Dritten verwendet werden. (SRB 2024/109)
Ersatzwahl von Christina Gunsch Neuhaus ins Parlament
Als Mitglied des Wetziker Parlaments wird für den Rest der Amtsdauer 2022-2026 per 27. Mai 2024 Christina Gunsch Neuhaus (Grüne Partei Wetzikon) als gewählt erklärt. Sie tritt die Nachfolge von Jonas Wepfer an, der sein Amt zu diesem Datum hin abgeben wird. (SRB 2024/111)
Kreditabrechnung Erneuerung Robankstrasse
Die Kreditabrechnung vom 15. April 2024 für die Erneuerung der Robankstrasse mit Ausgaben von insgesamt Fr. 120'487.75 wird genehmigt. Sie schliesst mit Minderkosten von Fr. 10'012.25 bzw. 7,7 % ab. Die Bauarbeiten inkl. Einbau eines Deckbelags für die Erneuerung der Robankstrasse konnten wie im Bauprojekt der Geoinfra Ingenieure AG aus Wetzikon vorgesehen von Oktober 2023 bis November 2023 ausgeführt werden. Die Schlussabnahme fand am 29. November 2023 statt. (SRB 2024/112)
Neubau Feldweg im Zil
Im Gebiet "Im Zil" in den Gemeinden Wetzikon und Seegräben verbindet heute der Strandweg durch das Naturschutzgebiet Pfäffikersee den Wetziker Ortsteil Robenhausen mit dem Dorf Seegräben. Die gemeinsame Nutzung des relativ schmalen Wegs durch landwirtschaftliche Fahrzeuge, Velofahrende und Wandernde birgt Konfliktpotential. Ein kantonales Projekt möchte mit einer Entflechtung der Wege ein reibungsloses Nebeneinander sicherstellen und gleichzeitig die Erschliessung von Landwirtschaftsflächen verbessern sowie das Naturschutzgebiet entlasten. Dem Kauf der landwirtschaftlichen Parzelle im Zil (Kat.-Nr. 10882), mit einer Grösse von 2'553 Quadratmetern hat der Stadtrat zu diesem Zweck zugestimmt. Vorbehältlich der Umsetzung des kantonalen Projekts "Umlegung Rad- und Fussweg im Zil" wird zudem einer Grenzverschiebung der landwirtschaftlichen Parzelle (Kat.-Nr. 8677) mit Veräusserung von 2'588 Quadratmetern zugestimmt. (SRB 2024/113)
Jagdgesellschaft Hubertus Wetzikon
Der sofortigen Aufnahme von Fabian Ramseier als Pächter für das Jagdrevier Nr. 94 in Wetzikon in die Jagdgesellschaft Hubertus wird zugestimmt. Für die Jagdperiode 2017 bis 2025 kann das 741 Hektaren umfassende Gebiet von maximal zwölf Jagdpächterinnen und Jagdpächtern betreut werden. Derzeit gehören dem Jagdrevier jedoch nur acht Personen an. Mit der Aufnahme steigt die Anzahl auf neun an und die Jagdgesellschaft kann ihren umfassenden Leistungsauftrag gegenüber der Öffentlichkeit künftig noch besser ausführen. (SRB 2024/114)
Errichtung eines neuen Eigenwirtschaftsbetriebs
Antrag und Weisung für die Einrichtung eines neuen Eigenwirtschaftsbetriebs "Marktdienstleistungen Stadtwerke" bei gleichzeitiger Aufhebung des am 12. April 2021 durch das Parlament genehmigten, inzwischen aber obsolet gewordenen Eigenwirtschaftsbetriebs "Wärme- und Kälteversorgung Stadtwerke" rückwirkend per 1. Januar 2024 wird genehmigt und dem Parlament zur Beschlussfassung unterbreitet. Das Marktdienstleistungsgeschäft der Stadt-werke wird seit 2019 in einer gesonderten Institution ausgewiesen, jedoch über ein Spezialfinanzierungskonto abgerechnet, was zu einer Verflechtung unterschiedlicher Geschäfte führt. Die Führung des Marktdienstleistungsgeschäfts der Stadtwerke als freiwillig geführter Eigenwirtschaftsbetrieb unterstreicht dessen Bedeutung und erhöht die Transparenz in der Rapportierung und zwischen den Eigenwirtschaftsbetrieben. (SRB 2024/115)
Interpellation Strompreiskrise in Wetzikon
Die Antwort auf die Interpellation "Strompreiskrise Wetzikon" wird genehmigt und dem Parlament weitergeleitet. In der Interpellation wurden diverse Fragen gestellt, die sich auf den überdurchschnittlichen Anstieg der Strompreise in den letzten zwei Jahren in Wetzikon beziehen und über das Ressort Tiefbau, Umwelt + Energie beantwortet wurden. (SRB 2024/116)
Anpassung Preise für Regiearbeiten der Stadtwerke
Die Ansätze für Arbeiten der Stadtwerke, die nach Zeit- bzw. Mengenaufwand abgerechnet werden, sind regelmässig auf ihre Wirtschaftlichkeit und Markttauglichkeit zu prüfen. Nach der letzten Anpassung 2016 ist diese Überprüfung erfolgt und der Stadtrat hat die angepassten Preise für Regiearbeiten genehmigt. Sie werden per 1. Juli 2024 gelten. (SRB 2024/117)
Postulat "Photovoltaik-Kostenstelle eröffnen"
Die Erklärung zur Entgegennahme des Postulats "Photovoltaik-Kostenstelle eröffnen" und die dazugehörige Stellungnahme werden genehmigt. Das Postulat fordert, dass sämtliche Photovoltaik-Anlagen der Stadt Wetzikon in einer separaten Kostenstelle zusammengeführt werden, in der sämtliche Stromvergütungen der Stadtwerke als Einnahmen aufzuführen sind. Der Stadtrat ist bereit, die Stromproduktion jeder einzelnen PV-Anlage in einem CMI-Geschäft zusammenzutragen und im Geschäftsbericht zu veröffentlichen. (SRB 2024/118)
Genehmigung der Richtlinien für die Budgetierung 2025
Die Richtlinie für die Budgetierung 2025 inklusive Terminplan gemäss Finanzkalender 2024 wird genehmigt und per 20. Mai 2024 in Kraft gesetzt. Sie bezweckt ein einheitliches Vorgehen im Budgetprozess, trägt zu einer hohen Budgetqualität bei und soll die gute Ausgabendisziplin seitens der Behörden und Verwaltung der letzten Jahre sichern. Mit der durch die Abteilung Finanzen ausgearbeiteten Richtlinie wird den Haushaltsgrundsätzen Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit auch im kommenden Jahr grosse Beachtung geschenkt. (SRB 2024/119)
Beschaffung Scheuersaugmaschine für die Mehrzweckturnhalle Zentrum
Der Stadtrat hat einen Kredit von 132'000 Franken für die Beschaffung der automatischen Scheuersaugmaschine "Bodenwart 240" für die Reinigung der Mehrzweckturnhalle Zentrum bewilligt. In der Mehrzweckturnhalle Zentrum finden regelmässig ausserschulische Aktivitäten von verschiedenen Wetziker Vereinen statt und die Zeitfenster für die Reinigung sind sehr kurz. Mit der Beschaffung kann eine angemessene Reinigung sichergestellt werden, von der sowohl der Schulbetrieb als auch die Wetziker Vereine profitieren. (SRB 2024/120)
Anpassung Handbuch Sozialhilfe
Die Anpassungen des Handbuchs Sozialhilfe Wetzikon gemäss Beschluss der Sozialkommission vom 19. April 2024 werden genehmigt und per 1. Mai 2024 in Kraft gesetzt. Das bereits seit April 2023 geltende Handbuch hat sich bewährt und vielseitige Beachtung in der Region hervorgerufen. In der Anwendungszeit sind einige notwendige Ergänzungen aufgefallen, die v.a. die Mietzinsrichtlinien betreffen. Das angepasste Handbuch wird von der Abteilung Soziales wiederum auf der Homepage der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) aufgeschaltet werden. (SRB 2024/121)
Die Stadtratsbeschlüsse sind online aufgeschaltet.