Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 4. Juni 2025
An der Sitzung vom 4. Juni 2025 behandelte der Stadtrat folgende Traktanden:
Motion Oriet "Einleiten einer Planung für eine Parkanlage an der Binzackerstrasse": Antrag und Bericht zur Fristerstreckung gehen an die Geschäftsleitung des Parlaments
Die Motion "Einleiten einer Planung für eine Parkanlage an der Binzackerstrasse" fordert den Stadtrat auf, eine Arealplanung über das Gebiet der Trinkwasserfassung Feld an der Binzackerstrasse durchzuführen. Die Stadtplanung hat sich eingehend mit dem Vorgehen und möglichen Planungsverfahren auseinandergesetzt. Weil die meisten Grundstücke im Perimeter in städtischem Grundeigentum liegen, müssen die raumplanerischen Themen mit den Themen der Immobilienentwicklung koordiniert werden. Damit aus der Ausschreibung für eine qualifizierte Verfahrensbegleitung vergleichbare Offerten resultieren, müssen die wichtigsten Eckpfeiler für das Planungsverfahren vorgängig geklärt werden. Unter Einbezug der Abteilungen Immobilien und Tiefbau wurde das Planungsverfahren in den Grundzügen definiert und es wird jetzt eine Ausschreibung für eine Verfahrensbegleitung im Einladungsverfahren durchgeführt. Der Vergabeentscheid soll im Herbst 2025 erfolgen. (SRB 2025/107)
Postulat Grossen-Aerni "Die Bahnhofstrasse mit den kreativsten Bushüsli": Antrag und Bericht gehen ans Parlament
Mit dem Postulat wurde der Stadtrat beauftragt, zu prüfen, inwiefern Bushaltestellen entlang der Bahnhofstrasse gestalterisch, ökologisch und informativ aufgewertet werden können. Gefordert wurden insbesondere begrünte Dächer oder Rückwände, gestalterisch aufgewertete Sitzmöglichkeiten sowie die Nutzung von Folierungen für kulturelle oder informative Inhalte mit Wetzikon-Bezug. Der Stadtrat steht dem Anliegen des Postulats grundsätzlich positiv gegenüber. Er teilt das Ziel, die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum durch kreative und ökologische Massnahmen zu fördern. Der Stadtrat hielt jedoch bereits bei der Entgegennahme des Postulats im August 2024 fest, dass die baulichen und betrieblichen Voraussetzungen für eine Nachrüstung bestehender Buswartehäuser nur an wenigen Orten in Wetzikon möglich wären. Beispielsweise in den Bereichen Oberwetzikon, Binzackerstrasse und Kreuzackerstrasse, jedoch bei der Begrünung mit Flächenanspruch stets unter Vorbehalt der Zustimmung durch die jeweiligen Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer. Schon heute werden die Wetziker Bushaltestellen Wetzikon kontinuierlich gepflegt und gezielt weiterentwickelt. Um den gestalterischen und funktionalen Anforderungen gerecht zu werden, wurden in den vergangenen Jahren – wo immer möglich – fehlende Sitzgelegenheiten, Abfalleimer und Buswartehäuser ergänzt. (SRB 2025/108)
Kreditabrechnung Tempo-30-Zone Schönenwerdstrasse
Die Kreditabrechnung für die Umsetzung der Tempo 30 Massnahmen mit Ausgaben von insgesamt Fr. 102'313.33 wird genehmigt. Sie schliesst mit Minderkosten von Fr. 134'686.67 bzw. 56,8 % ab. (SRB 2025/109)
Stadtrat lehnt Änderung des Steuergesetzes betreffend die "Finanzierung kantonaler Infrastrukturprojekte, Beteiligung des Kantons am Grundstückgewinnsteuerertrag" ab
Die von der kantonalen Finanzdirektion in die Vernehmlassung geschickte Änderung des Steuergesetzes sieht vor, dass der Kanton einen pauschalen Anteil von 25 Prozent an den Grundstückgewinnsteuererträgen erhalten soll. Das würde gemäss Regierungsrat zu jährlich 300 Millionen Franken Mehreinnahmen beim Kanton führen, während bei den Gemeinden 300 Millionen Franken Mindereinnahmen anfallen. Der Stadtrat lehnt die einseitige Ertragsverschiebung ohne Änderung der Aufgabenteilung entschieden ab. Die Mindereinnahmen von jährlich rund 3,3 Millionen. Franken sind für die Stadt Wetzikon nicht hinnehmbar und würden zu Steuererhöhungen führen. (SRB 2025/111)
Die Stadtratsbeschlüsse sind online aufgeschaltet.