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 WetziMelder  13.09.2023
Strassenschäden/Littering

Gehweg nun seit über 1 Jahr nicht passierbar!

Beschreibung
Die Fussgänger- und Velowegverbindung zur Hinwilerstrasse ist nunmehr seit fast 1,5 Jahren nicht mehr nutzbar. Da keinerlei Imformationen über Dauer und Grund dieser Langzeitsperre vor Ort vorhanden sind, die folgenden Fragen:



1) Wie lange bleibt dieser Weg noch unpassierbar?

2) Was enrichtet der Bauherr der Stadt Wetzikon und damit den hiesigen Steuerzahlern als Entschädigung dieser Langzeitsperre?

3) Bestehen von Seiten der zuständigen Stellen bei der Stadt keine periodischen Ueberprüfungen, ob Sperrungen überhaupt noch notwendig sind oder nicht längst aufgehoben werden müssten?
Karte
Langfurrenstrasse 42
8623 Wetzikon

Antworten

 15. Sep. 2023, 17:18 Uhr
Die Verbindung bleibt bis zum Abschluss der Bauarbeiten bei der neuen Wohnüberbauung an der Hinwilerstrasse gesperrt. Da infolge des gesperrten Trottoirs vis-à-vis der Tankstelle keine Fortsetzung für den Fussweg zur Verfügung steht, wäre eine Öffnung der Verbindung nicht sinnvoll resp. sogar gefährlich. Da der gesperrte Fuss- und Veloweg auf privatem Grund liegt, kann die Stadt keine Entschädigungen geltend machen. Für das gesperrte Trottoir an der Hinwilerstrasse entschädigt die Bauherrschaft dem Kanton als Eigentümer jedoch eine Konzessionsgebühr.
 13. Sep. 2023, 14:48 Uhr
Die Bearbeitung Ihrer Meldung dauert leider etwas länger. Wir melden uns bald wieder bei Ihnen.
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