Bezirksratsentscheid im Sinne der RPK
Der Stadtrat Wetzikon bewilligte Anfang 2024 einen Kredit bezüglich Informatikdienstleistungen der Stadt in der Höhe von jährlich 1.3 Mio. Franken und einmalig 590'000 Franken. Er erklärte die Ausgaben für gebunden und schloss damit Parlament und Volk vom Entscheidungsprozess aus. Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) hat gegen den Beschluss Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat erhoben. Der Bezirksrat hat den Rekurs gutgeheissen und damit den Kreditbeschluss aufgehoben.
Die RPK nimmt nun mit Wohlwollen zur Kenntnis, dass der Bezirksrat ihr Recht gegeben und entschieden hat, dass die kreditrechtliche Zuständigkeit beim Parlament bzw. bei der Stimmbevölkerung liegt. Die RPK ist der Meinung, dass der Stadtrat in der Vorbereitung des Geschäfts eine mögliche Gebundenheit der Ausgaben gründlicher hätte abklären sollen. Als Aufsichtskommission fühlte sich die RPK dazu verpflichtet, die Einhaltung der Finanzkompetenzen zu prüfen und gegebenenfalls einzufordern. Kritisch sieht die RPK im Weiteren die externe Rechtsberatung des Stadtrats für das Verfahren vor dem Bezirksrat und Verwaltungsgericht, da die juristische Argumentation für die Begründung der Gebundenheit bereits zum Zeitpunkt des Stadtratsbeschlusses hätte vorliegen müssen.
Mit Bedauern nimmt die RPK nun zur Kenntnis, dass der Stadtrat den Entscheid des Bezirksrats an das Verwaltungsgericht weiterzieht. Damit entstehen weitere unnötige Kosten und wertvolle Zeit geht verloren, um den Bezug von Informatikdienstleistungen ab 2025 sicherzustellen. Dass die Verwaltung eine IT-Infrastruktur auf der Höhe der Zeit braucht, ist für die Kommission unbestritten. Die demokratischen Regeln und damit die korrekten politischen Prozesse müssen aber eingehalten werden.