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News
Publiziert am 25. Apr 2025, 08:35 Uhr
Stadtrat

Betreuungsleistungen für Seniorinnen und Senioren: Fachstelle Alter unterstützt Gemeinden

Medienmitteilung vom 25. April 2025

Der Regierungsrat des Kantons Zürich passte per Januar 2025 die Zusatzleistungsverordnung an und stärkt damit die Betreuung im Alter zu Hause. Konkret betrifft die Anpassung Personen mit Ergänzungsleistungen zur AHV. Seniorinnen und Senioren sollen länger in ihrem gewohnten Umfeld wohnen bleiben können. Die Fachstelle Alter der Stadt Wetzikon übernimmt die Bedarfsabklärungen bezüglich Betreuungsleistungen auch für acht weitere Gemeinden im Bezirk Hinwil sowie für Oetwil am See.

Seit Anfang Januar 2025 gelten im Kanton Zürich neue Bestimmungen zur "Betreuung im Alter" im Rahmen der überarbeiteten Verordnung der Zusatzleistungen zur AHV/IV. Ziel dieser Neuerung ist es, Personen im AHV-Alter, die Zusatzleistungen beziehen, ein möglichst langes, selbstbestimmtes und eigenständiges Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.

Ein zentraler Bestandteil der neuen Regelung ist die bedarfsgerechte Gewährung von Betreuungsleistungen. Diese sollen die Autonomie der Betroffenen stärken und deren Lebensqualität fördern – mit dem klaren Ziel, einen möglichst langen Verbleib zu Hause zu unterstützen.

In Wetzikon ist die Fachstelle Alter für die Durchführung der Bedarfsabklärungen zuständig. Die Fachstelle prüft individuell, ob und in welchem Umfang Betreuungsleistungen notwendig sind, um den Verbleib zu Hause sinnvoll zu unterstützen. Neben Wetzikon übernehmen die Mitarbeitenden der Fachstelle Alter diese Aufgabe auch für acht weitere Gemeinden im Bezirk Hinwil sowie Oetwil am See. "Es freut mich sehr, dass die Stadt Wetzikon diese wichtige Dienstleistung für weitere Gemeinden übernehmen kann", sagt Remo Vogel, Stadtrat Gesellschaft + Soziales. Die Vertragsgemeinden schätzen die Dienstleistung sehr. "Besonders hervorgehoben wird die kompetente, verlässliche und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der Fachstelle", sagt Barbara Hürlimann, Geschäftsbereichsleiterin Gesellschaft + Soziales. Das Durchführen der Abklärungen für die betreffenden Gemeinden lobt auch die Leiterin der Fachstelle Alter der Stadt Wetzikon, Brigitte Selm: "Die Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen für das Alter ist sehr unkompliziert. Der Austausch untereinander ist zentral und wichtig."

Mit der Umsetzung dieser neuen Bestimmungen setzt der Kanton Zürich ein wichtiges Zeichen für eine altersgerechte Versorgung und unterstützt ältere Menschen dabei, ihr Leben auch im fortgeschrittenen Alter möglichst selbstbestimmt zu gestalten.

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