Genehmigung revidierter Gebührentarif der Stadt Wetzikon
Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 2. Juli 2025 (SRB 2025/144) beschlossen:
Dem revidierten Gebührentarif der Stadt Wetzikon mit der Änderung gemäss der untenstehenden Auflistung wird zugestimmt. Die Änderung der Teilrevision tritt per 1. August 2025 in Kraft. Wird innert Rechtsmittelfrist ein Rekurs gegen die Teilrevision eingereicht, setzt der Stadtrat das Datum der Inkraftsetzung nach Abschluss des Rechtsmittelverfahrens und nach Festsetzung der Rechtskraft des Gebührentarifs in einem separaten Beschluss fest.
Der Gebührentarif kann eingesehen werden bei der Abteilung Präsidiales, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon oder im Internet unter https://www.wetzikon.ch/de/verwaltung/rechtssammlung/#anchor_c56e6a3e.
Gegen diesen Beschluss kann gestützt auf § 19 Abs. 1 lit. d des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) innert 30 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründungen enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.
Stadtrat Wetzikon