Erneuerung Usterstrasse, Projektfestsetzung
Betrifft: 8620 Wetzikon
Der Stadtrat hat mit Beschluss Nr. 4 vom 10. Januar 2024 das revidierte Projekt gemäss § 15 Abs. 2 Strassengesetz (StrG) festgesetzt.
Der Beschluss und die Projektunterlagen liegen ab dem 16. Januar 2024 während 30 Tagen auf und können im Stadthaus beim Schalter "Bau + Planung" im 4. OG, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon während den ordentlichen Öffnungszeiten oder auf www.wetzikon.ch/de/aktuelles/amtliche-publikationen eingesehen werden. Für die Einsichtnahme vor Ort empfehlen wir eine frühzeitige telefonische Voranmeldung unter Tel. 044 931 32 84.
Rechtliche Hinweise:
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 14.02.2024
Stadt Wetzikon, Abteilung Tiefbau