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9. Jul 2025, 08:57 Uhr
Stadtrat

Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 2. Juli 2025

Medienmitteilung vom 9. Juli 2025

An der Sitzung vom 2. Juli 2025 behandelte der Stadtrat folgende Traktanden:

Stadtfest 2026: Leistungsvereinbarung genehmigt und Kredit bewilligt
Für die Unterstützung des Stadtfests Wetzikon 2026 wird ein Kredit von 123'000 Franken vorbehältlich der Budgetgenehmigung 2026 durch das Parlament bewilligt. Der Stadtrat erachtet das Stadtfest als wichtigen Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens der Stadt. Das Stadtfest wird von der Bevölkerung sehr geschätzt und es bietet Vereinen und Organisationen die Möglichkeit, sich zu präsentieren. Die Organisation erfolgt durch den Verein "wetzikontakt" und dem bestehenden Organisationskomitee. (SRB 2025/138)

Begleitung Behördenwahlen 2026 durch Online-Wahlhilfe von smartvote: Kredit bewilligt
Für die Begleitung der Behördenwahlen 2026 durch smartvote wird ein Kredit von 16'000 Franken inkl. MWST vorbehältlich der Budgetgenehmigung durch das Parlament bewilligt. Der Stadtrat erachtet die Teilnahme an der Online-Wahlhilfe smartvote bei den Behördenwahlen 2026 als wichtigen Beitrag zur Stärkung der politischen Transparenz und Meinungsbildung. smartvote ermöglicht Wählerinnen und Wählern, ihre Positionen mit jenen der Kandidierenden zu vergleichen und unterstützt so eine informierte Wahlentscheidung. Die breite Nutzung bei nationalen Wahlen zeigt den hohen Stellenwert und die Wirkung dieses Instruments. Auch auf kommunaler Ebene kann smartvote die politische Partizipation fördern und die Sichtbarkeit der Kandidierenden erhöhen. (SRB 2025/139)

Antwort der Interpellation Rolf Müri "Finanzielle Aufwendungen der Stadt Wetzikon für Asylsuchende" geht ans Parlament
Die Interpellation forderte vom Stadtrat diverse Antworten bezüglich den für die Stadt Wetzikon anfallenden Kosten in Bezug auf das Asylwesen. Per Ende Mai 2025 waren in Wetzikon insgesamt 255 Personen mit Kostenbeteiligung durch den Kanton untergebracht. Zudem werden 34 vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer mit mehr als sieben Jahren Aufenthalt durch die Stadt unterstützt. Die Gesamtkosten für die Unterbringung und Betreuung der in Wetzikon untergebrachten Personen beliefen sich 2024 auf rund drei Millionen Franken. (SRB 2025/140)

Budget 2026 für Zweckverband Kindes- und Erwachsenenschutz ZV KES genehmigt
Das Budget 2026 des Zweckverbands Kindes- und Erwachsenenschutz Bezirk Hinwil mit einem Aufwandüberschuss zu Lasten der Gemeinden von Fr. 8'100'000.00 (KESB und Berufsbeistandschaft) wird genehmigt. Der Anteil der Stadt Wetzikon für das Jahr 2026 beträgt voraussichtlich Fr. 2'294'364.75 (KESB Fr. 1'086'640.85, Berufsbeistandschaft Fr. 1'207'723.90). (SRB 2025/141)

Beteiligung an der Fernwärme Wetzikon AG: sechste Tranche bewilligt
Als Zuschuss in die Kapitaleinlagereserven der Fernwärme Wetzikon AG (ohne Ausgabe neuer Aktien) bewilligt der Stadtrat gestützt auf die Verordnung Fernwärme Wetzikon AG (Ausgliederungserlass) eine sechste Tranche von 6,36 Millionen Franken. (SRB 2025/143)

Revidierter Gebührentarif mit diversen Änderungen wird per 1. August 2025 festgesetzt
Im Gebührentarif der Stadt Wetzikon gibt es aus der Abteilung Bevölkerung + Sicherheit sowie der Abteilung Bildung (Berufswahl- und Weiterbildungsschule Zürcher Oberland BWSZO) insgesamt drei Änderungs- und Ergänzungsanträge. Für die Erhöhung des Elterngelds pro Schuljahr sowie Streichung der Anmeldegebühren an der Berufswahl- und Weiterbildungsschule Zürcher Oberland ab dem Schuljahr 2025/2026 liegt ein Schulpflegebeschluss vom 24. Juni 2025 vor. (SRB 2025/144)

Antwort der Interpellation "Strategie der Stadtwerke zur Stromversorgung" geht ans Parlament
Die Interpellation forderte vom Stadtrat diverse Antworten in Bezug auf die Stromversorgung der Stadtwerke Wetzikon für die Wetzikerinnen und Wetziker. Insbesondere verwies die Interpellation auf die Veränderungen im Strommarkt aufgrund der Liberalisierung, der Transformation zu nachhaltiger Stromerzeugung und der Digitalisierung. Aufgrund der steigenden Herausforderungen der schweizerischen Elektrizitäts- und Gaswirtschaft, wurde in der Vergangenheit die Eigenständigkeit der Stadtwerke, respektive eine Rechtsformänderung, mehrmals angestrebt. Sämtliche Dienstleistungen der Stadtwerke Wetzikon werden kostendeckend angeboten, sind mit den Marktpreisen kompetitiv und entsprechen den Dienstleistungen von anderen Energieversorgungsunternehmen. Weitere Dienstleistungen und Produkte werden künftig nach Kundenbedürfnis, unter der Prämisse der Wirtschaftlichkeit, angeboten. (SRB 2025/145)

Antrag und Weisung zur Teilrevision der Gebührenverordnung gehen ans Parlament
Die Stadt Wetzikon erhebt seit dem 1. Januar 2018 auf der Strom- und Gasversorgung eine Abgabe an das Gemeinwesen. Ursprünglich wurde sie als Konzessionsabgabe für die Nutzung des öffentlichen Grunds und Bodens festgelegt. Seit dem 1. Januar 2023 wurde sie infolge eines Urteils des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich durch das Wetziker Parlament in eine allgemeine, zweckungebundene Abgabe juristisch neu eingeordnet. Das Gericht stellte fest, dass eine Gemeinde keine Abgabe für gesteigerten Gemeingebrauch oder Sondernutzung zur Energieversorgung von einem Gemeindewerk erheben darf, das keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Angesichts dieser Tatsache ist der Stadtrat zum Entscheid gekommen, die Gebührenverordnung zu überarbeiten. (SRB 2025/146)

Vereinbarung Nutzung von öffentlichem Grund an der Bahnhof-/Bachtelstrasse bezüglich der Überbauung "H45" wird genehmigt
Aus Sicht des Stadtrats wertet die Nutzung des Streifens bei der Überbauung H45 den Strassenraum im Zentrum von Oberwetzikon wesentlich auf, weshalb er die für die Nutzung des öffentlichen Strassengebiets notwendige Vereinbarung für eine Konzession genehmigt. (SRB 2025/147)

Abrechnung Elektromobilität im Mehrfamilienhaus wird genehmigt
Als marktorientiertes Unternehmen überprüfen die Stadtwerke Wetzikon ihr bestehendes Dienstleistungsportfolio stetig und erweitern oder bauen dieses bei Bedarf aus. Aufgrund von neuen Entwicklungen, neuen Kundenbedürfnissen und Chancen am Markt haben die Stadtwerke nach Marktanalyse eine neue Abrechnungsdienstleistung für Ladestationen in Mehrfamilienhäuser ausgearbeitet. Der Schwerpunkt dieser Dienstleistung liegt auf der effizienten Abrechnung von Ladesystemen. (SRB 2025/148)

Kreditabrechnung Sanierung Gasanlagen
Die Kreditabrechnung vom 12. Mai 2025 für die Erneuerung der Gasanlagen in der Abwasserreinigungsanlage Flos mit Ausgaben von insgesamt Fr. 131'036.15 wird genehmigt. Sie schliesst mit Mehrkosten von Fr. 1'036.15 bzw. 0,8 % ab. (SRB 2025/149)

Kredit für Ersatz Aabachbrücke Sandweg bewilligt
Für den Ersatz der Aabachbrücke Sandweg wird ein Kredit über 293'000 Franken inkl. MWST für den Kostenanteil am Projekt der HIAG bewilligt. Die Aabachbrücke im Eigentum der HIAG ist ein wichtiger und unverzichtbarer Zugang zum Naherholungs- und Freizeitgebiet Schönau sowie eine bedeutende Verbindung zum Stadtzentrum. Die im kommunalen Richtplan eingetragene Fuss-, Wander- und Radwegverbindung ist durch Fuss- und Fahrwegrechte zugunsten der Öffentlichkeit gesichert. Das bedeutet, dass diese Verbindung der Allgemeinheit zugänglich ist und somit ein grosses öffentliches Interesse besteht. Durch den zweckmässigen Ersatz der Aabachbrücke wird dieser wichtige Verbindungsweg für die Naherholung und den Freizeitbereich für die kommenden Jahrzehnte erhalten. (SRB 2025/150)

Kredit für die Beschaffung einer Strassenkehrmaschine für den Unterhaltsdienst bewilligt
Für die Beschaffung einer elektrisch betriebenen Strassenkehrmaschine für den Unterhalts-dienst wird ein Objektkredit von brutto 250'000 Franken bewilligt. Der zeitgerechte Ersatz des Fahrzeug- und Maschinenparks ist für die zweckmässige Erfüllung der vielfältigen Aufgaben des städtischen Unterhaltsdiensts unerlässlich. Nach 10 Jahren resp. 8'500 Betriebsstunden ist die Strassenkehrmaschine am Ende ihres Lebenszyklus, weshalb sie durch ein zeitgemässes, elektrisch betriebenes Gerät ersetzt werden soll. Mit dem Umstieg auf einen Elektroantrieb wird die Erreichung der Umwelt- und Energiepolitischen Ziele unterstützt. (SRB 2025/151)

Deckbelagserneuerung Preyenstrasse: Projekt genehmigt, Kredit bewilligt und Arbeit vergeben
Das Tiefbauprojekt, welches die Werterhaltungsmassnahme der Preyenstrasse im Bereich der Mönchbergstrasse bis zur Vogelsangstrasse umfasst, wird vom Stadtrat unterstützt. Für die Deckbelagserneuerung wird ein Kredit von 252'000 Franken inkl. MWST bewilligt. Die Ausführung der notwendigen Tiefbauarbeiten ist ab Herbst 2025 geplant und dauert voraussichtlich drei Wochen. (SRB 2025/152)

Neuer Zugang Jörg-Schneider-Park: Projekt festgesetzt und Kredit bewilligt
Für die Erstellung des Zugangs zum Jörg-Schneider-Park und die Anpassungen der Beleuchtung und Entwässerung wird ein Kredit von 130'000 Franken inkl. MWST bewilligt. Im Rahmen der Sanierung der Tödistrasse wurde der Gestaltungsplan Metropol als Drittprojekt berücksichtigt. Insbesondere die Verkehrsflächen für Zu- und Wegfahrten sowie die Anbindung des Fusswegs entlang der Tödistrasse wurden mit dem Projekt Metropol koordiniert geplant. Dabei wurden sämtliche damals relevanten Planungsgrundlagen einbezogen. Aus heutiger Sicht – insbesondere vor dem Hintergrund des 2022 verabschiedeten Grünraumkonzepts – wird die Anbindung des Jörg-Schneider-Parks als wichtiger öffentlicher Freiraum an das Stadtzentrum höher gewichtet. Der neue Zugang trägt den Zielen des Grünraumkonzepts Rechnung und entspricht dem steigenden Bedürfnis nach gut erreichbaren innerstädtischen Grünflächen zur Erholung und Abkühlung. (SRB 2025/153)

Punktuelle Aufwertung der städtischen Parzelle unweit des Stadthauses: Projekt festgesetzt und Kredit bewilligt
Für die Erstellung des Pocketparks zwischen den Liegenschaften Bahnhofstrasse 198 (Bachtelhof) und Bahnhofstrasse 208 wird ein Kredit von 134'000 Franken inkl. MWST bewilligt. Basierend auf den übergeordneten Grundlagen Richtplan, Räumliches Entwicklungskonzept sowie und Grünraumkonzept wurde für die städtische Parzelle ein Pocketpark-Projekt entwickelt. Das vorliegende Festsetzungsprojekt berücksichtigt alle drei Konzepte in ausgewogener Weise und setzt ihre Zielsetzungen effektiv um. Dadurch kann die zentral gelegene, bisher ungenutzte Fläche optimal aufgewertet und erlebbar gemacht werden. Die im Rahmen des Auflageverfahrens eingegangenen Einsprachen wurden behandelt und soweit wie möglich berücksichtigt. Die Einsprachen bezogen sich auf die Ausgestaltung und Materialisierung von zwei Gehwegen sowie generell um den Abbruch des Projekts. (SRB 2025/154)

Antwort der Interpellation "Ryffel-Areal, rechtskräftige Gestaltungsplanpflicht, Verfahrenswahl" geht ans Parlament
Mit Beschluss vom 15. und 18. Dezember 2014 hat das Parlament die heute noch rechtskräftige Bau- und Zonenordnung festgesetzt. Dabei hat das Parlament in der Nutzungsplanung auch eine Reihe von Siedlungsgebieten mit einer Gestaltungsplanpflicht belegt. In vorliegendem Fall hat der Bauausschuss in seinem Zuständigkeitsbereich in eigener Kompetenz den baurechtlichen Entscheid gefällt und nicht wie von der Interpellation gefragt, an den Stadtrat delegiert. Dies wäre nur dann möglich, wenn die Zuständigkeit auf einer ausdrücklichen Grundlage in der Gemeindeordnung beruht. Nichts desto trotz bleibt die Gestaltungsplanpflicht nach der erteilten Baubewilligung weiterhin bestehen. Inwiefern eine Beibehaltung weiterhin Sinn macht, ist im Rahmen der Ortsplanungsrevision zu überprüfen. Eine Aufhebung kommt jedoch nur in Betracht, wenn das Bauvorhaben auch effektiv realisiert wurde. (SRB 2025/155)

Projektcontrolling der Ortsplanungsrevision: Teil 1 der Mobilitätsstrategie
Der aktualisierte Projektantrag wird genehmigt. Mit dem Steuerungsgremium der Ortsplanungsrevision ist ein sehr regelmässiges und umfassenden Projektcontrolling gewährleistet. In Anbetracht dessen erachtet es der Stadtrat als legitim, dass die Aktualisierung des Projektantrags erstmals nach Halbzeit der Phase 1 erfolgt. Der aktualisierte Projektantrag zeigt einen zufriedenstellenden Projektverlauf ohne relevante Terminverschiebungen. (SRB 2025/156)

Die Stadtratsbeschlüsse sind online aufgeschaltet.

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