Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 18. September 2024
An der Stadtratssitzung vom 18. September 2024 behandelte der Stadtrat folgende Traktanden:
Vernehmlassung zur Totalrevision des Staatsbeitragsgesetzes: Stadtrat verzichtet auf eine Antwort
Die Totalrevision des Staatsbeitragsgesetzes verändert weder das Volumen der Staatsbeiträge noch betrifft es direkt die Gemeindefinanzen. Daher verzichtet der Stadtrat auf eine Vernehmlassungsantwort. Im Rahmen des Covid-19-Härtefallprogramms des Kantons Zürich wurden gestützt auf das Staatsbeitragsgesetz vom 1. April 1990 zahlreiche Unternehmen finanziell unterstützt. Dabei erwiesen sich gewisse Bestimmungen des Gesetzes in der Umsetzung als nicht mehr zeitgemäss oder wenig praxistauglich. Deshalb wurde das Gesetz totalrevidiert.
(SRB 2024/229)
Beteiligung an der Fernwärme Wetzikon AG: zweite Tranche bewilligt
Als Zuschuss in die Kapitaleinlagereserven der Fernwärme Wetzikon AG (ohne Ausgabe neuer Aktien) bewilligt der Stadtrat gestützt auf die Verordnung Fernwärme Wetzikon AG (Ausgliederungserlass) eine zweite Tranche von 2'085'017 Franken. (SRB 2024/230)
Kindergärten Goldbühl, Kempten, Baumgarten und Egg: zweite Fristerstreckung für die Überarbeitung der Vorlage
Nach der Rückweisung der Vorlage für den Baukredit für die Ersatzneubauten der neuen Dreifachkindergärten Kempten und Baumgarten sowie der Doppelkindergärten Goldbühl und Egg durch das Parlament, beantragt der Stadtrat die Fristerstreckung für die Überarbeitung um weitere neun Monate. (SRB 2024/233)
Vernehmlassungsantwort Einführungsgesetz zum Kindes- und Erwachsenenschutz
Der Stadtrat begrüsst die Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Kindes- und Erwachsenenschutz, da dieses das heutige System professionalisiert und zu mehr Effizienz in der Umsetzung führt. Der Stadtrat schliesst sich daher den Ausführungen des Vereins Zürcher Gemeindeschreiber und Verwaltungsfachleute VZGV an. Aus Sicht der Gemeinden sind insbesondere folgende Änderungen positiv zu bewerten: Die angestrebte Digitalisierung bei der elektronischen Aktenführung und -aufbewahrung, die Erleichterungen bei der Zusammensetzung der Behörden und die professionellere Organisation der Berufsbeistandschaften. (SRB 2024/234)
Mietzinsrichtlinien im Handbuch Sozialdienst Wetzikon angepasst
Die Anpassung der Mietzinsrichtlinien im Handbuch Sozialhilfe Wetzikon wird gemäss dem Beschluss der Sozialkommission vom 20. August 2024 genehmigt und rückwirkend per 1. September 2024 in Kraft gesetzt. Die Nebenkosten bei den Mieten betragen erfahrungsgemäss etwa 20 % des Nettomietzinses. Neu werden die Nebenkosten daher standardmässig in dieser Höhe ohne weitere Abklärungen übernommen. Sollten die Nebenkosten mehr als 20 % des Nettomietzinses betragen, werden diese im Einzelfall vom Sozialdienst auf ihre Nachvollziehbarkeit und Richtigkeit geprüft. (SRB 2024/235)
AOZ-Handbuch Asylfürsorge
Das AOZ-Handbuch Asylfürsorge wird gemäss Beschluss der Sozialkommission vom 20. August 2024 genehmigt und rückwirkend per 1. September 2024 in Kraft gesetzt. (SRB 2024/236)
Kreditabrechnung Sanierung Schöneich- und Grubenstrasse genehmigt
Die Kreditabrechnung vom 23. September 2022 für die Erneuerung der Schöneich- und Grubenstrasse, mit Ausgaben von insgesamt Fr. 566'733.40, wird genehmigt. Sie schliesst mit Minderkosten von Fr. 17'266.60 bzw. 2,9 % ab. (SRB 2024/237)
Anfrage "Verlegung des Strandweges im Robenhuserriet" beantwortet
2010 hat der Kanton Zürich unter Federführung des Amts für Verkehr (AFV) und des Amts für Raumentwicklung (ARE) sowie unter Mitwirkung des Amts für Landschaft und Natur (ALN) und der involvierten Gemeinden Pfäffikon, Wetzikon und Seegräben das Projekt "Koordination Mobilität und Umwelt Pfäffikersee" initiiert. Im Frühjahr 2022 startete der Kanton das Projekt "Verbesserung Erschliessung, Entflechtung Rad- und Fussweg", in dessen Rahmen das vorliegende Teilprojekt "Neubau Feldweg Im Zil" ausgearbeitet wurde. Das Projekt steht im Widerspruch zu den Zielen, die im Richtplantext und im Inventar der historischen Wege verfasst sind. Der Stadtrat ist sich des Konflikts bewusst. Aus diesem Grund wurden die Interessen, die miteinander in Konflikt stehen, von den zuständigen kantonalen Fachstellen umfassend gegeneinander abgewogen. In der Abwägung wurde dem Schutz des kulturellen Erbes (historischer Verkehrsweg von regionaler Bedeutung) gegenüber dem Naturschutz (Schutz des Flachmoors von nationaler Bedeutung) eine untergeordnete Bedeutung zugewiesen. Der historische Verkehrsweg bleibt jedoch grösstenteils erhalten. Der neu geplante Weg weist eine Steigung auf, die es laut Anfrage älteren oder mobilitätseingeschränkten Personen erschwert, den Weg zu nutzen. Der Stadtrat sieht in dieser Angelegenheit keinen Widerspruch, sondern lediglich einen Zielkonflikt. Der Richtplantext zum Regionalen Richtplan enthält eine Karte, die aufzeigt, welche Fuss- und Wanderwege als hindernisfreie Wanderwege ausgestaltet werden. Der Fussweg im Robenhuserriet gehört weder in der alten noch in der neuen Linienführung zu diesem hindernisfreien Wanderwegnetz. (SRB 2024/238)
Die Stadtratsbeschlüsse sind online aufgeschaltet.