Beschreibung
Sie schreiben als Antwort auf eine der zahlreichen Trotti-Beanstandungen: „ Da es sich um ein privates Angebot handelt, für das die Stadt lediglich eine zeitlich befristete Bewilligung erteilt hat, ist keine Abstimmung erforderlich.“ Meine konkreten Fragen dazu:1) Wieviel bezahlen die Anbieter der Stadt Wetzikon für die zeitlich befristete Bewilligung?
2) Wieviel und auf welcher Basis bezahlen die Anbieter die Nutzung des öffentlichen Raumes als Abstellfläche für nicht genutzte eTrottis?
3) Wozu werden solche Einnahmen verwendet?
Danke für Ihre Antworten.