navigation
logo
 
schliessen
erledigt
 WetziMelder  05.07.2022
E-Trottinette

Gegenleistungen von den eTrotti-Anbietern

Beschreibung
Sie schreiben als Antwort auf eine der zahlreichen Trotti-Beanstandungen: „ Da es sich um ein privates Angebot handelt, für das die Stadt lediglich eine zeitlich befristete Bewilligung erteilt hat, ist keine Abstimmung erforderlich.“ Meine konkreten Fragen dazu:



1) Wieviel bezahlen die Anbieter der Stadt Wetzikon für die zeitlich befristete Bewilligung?

2) Wieviel und auf welcher Basis bezahlen die Anbieter die Nutzung des öffentlichen Raumes als Abstellfläche für nicht genutzte eTrottis?

3) Wozu werden solche Einnahmen verwendet?



Danke für Ihre Antworten.

Karte
8620 Wetzikon

Antwort

  8. Jul. 2022, 14:07 Uhr
Besten Dank für Ihre Meldung. Während der Pilotphase wird keine Gebühr zur Nutzung des öffentlichen Grunds bzw. Strassenraums erhoben. Freundliche Grüsse
powered by anthrazit
  • Teilen
    • Teilen
    • QR Code
    • E-Mail
    • Auf Linkedin teilen
    • Auf Twitter verbreiten
    • Auf Facebook empfehlen
    • Link kopieren
    • Abbrechen
  • Kontakt
    • Kontakt
    • Speichern
    • Abbrechen
...