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Amtliche Publikationen
18. Juli 2025
Amtliche Publikationen

Genehmigung und Inkraftsetzung Reglemente der Schule Wetzikon

Teilrevision Reglement "Besondere Förderung", Teilrevision Reglement "über die Ausrichtung von Gemeindebeiträgen an familienergänzende Betreuungsverhältnisse in Kindertagesstätten und Tagesfamilien"

Die Schulpflege hat an ihrer Sitzung vom 8. Juli 2025 beschlossen:

  • Die Teilrevision des Reglements "Besondere Förderung" wird genehmigt und tritt nach Erreichung der Rechtskraft per 1. August 2026 in Kraft.
  • Die Teilrevision des Reglements "über die Ausrichtung von Gemeindebeiträgen an familienergänzende Betreuungsverhältnisse in Kindertagesstätten und Tagesfamilien" wird genehmigt und tritt nach Erreichung der Rechtskraft per 1. August 2025 in Kraft.


Die Reglemente können auf der Schulverwaltung, Guldisloostrasse 1, 8620 Wetzikon oder in der Rechtssammlung auf der Website der Stadt ( https://bit.ly/4dPHrcq) eingesehen werden.

Gegen diese Beschlüsse kann gestützt auf § 19 Abs. 1 lit. d des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) innert 30 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und
wenn möglich beizulegen.

Schulpflege Wetzikon

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