Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 6. Juli 2022 beschlossen:
Das teilrevidierte Geschäftsreglement Stadtrat wird genehmigt und rückwirkend per 1. Juli 2022 in
Kraft gesetzt.
Das Geschäftsreglement kann eingesehen werden bei der Abteilung Präsidiales + Entwicklung,
Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon oder im Internet unter https://www.wetzikon.ch/stadt/rechtssammlung/gemeinde-behoerden-verwaltung-datenschutz/12-stadtrat
Gegen diesen Beschluss kann gestützt auf § 19 Abs. 1 lit. d des Verwaltungsrechtspflegegesetzes
(VRG) innert 30 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung beim Bezirksrat Hinwil, 8340
Hinwil, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begrün-
dung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu be-
zeichnen und wenn möglich beizulegen.
Stadtrat Wetzikon