Kreditbewilligung als gebundene Ausgabe Stadtrat Wetzikon
Mit Beschluss vom 23. August 2023 hat der Stadtrat folgenden Kredit als gebundene Ausgaben in Anwendung von § 103 des Gemeindegesetzes bewilligt:
600'000 Franken für die Sanierung der Schlammbehandlung in der Abwasserreinigungsanlage Flos (SRB 200)
Der Beschluss kann eingesehen werden bei der Abteilung Präsidiales + Entwicklung, Bahnhofstrasse
167, 8620 Wetzikon oder im Internet unter https://www.wetzikon.ch/politik/stadtrat/stadtratsbeschluesse/2023.
Gegen den Beschluss über die Bewilligung von gebundenen Ausgaben kann, ab dem ersten Tag nach
der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.
Stadtrat Wetzikon