16. August 2024
Amtliche Publikationen
Urnengang vom 22. September 2024
Abstimmungsanordnung
Für Sonntag, 22.September 2024, wird folgende kommunale Abstimmung angeordnet:
Politische Gemeinde
Interkommunale Vereinbarung und Gründung der GWVZO AG
Alles Wissenswerte über die persönliche Stimmabgabe, Stellvertretung und die briefliche Stimmabgabe finden Sie auf dem Stimmrechtsausweis.
Gegen diese Abstimmungsanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, ab dem ersten Tag nach der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Stadtrat Wetzikon