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21. Dez. 2022, 08:55 Uhr
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Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 14. Dezember 2022

An der Stadtratssitzung vom 14. Dezember 2022 behandelte der Stadtrat folgende Traktanden:

Erneuerung der bestehenden Banden in der Trainingshalle der Kunsteisbahn: Kreditabrechnung genehmigt
Die Kreditabrechnung vom 12. August 2022 für die Erneuerung der bestehenden Banden in der Trainingshalle der Kunsteisbahn mit Ausgaben von insgesamt 200'223 Franken wird genehmigt. Sie schliesst mit Minderkosten von 39'777 Franken bzw. 16,6 % ab. Die bestehenden Banden hatten ihren Lebenszyklus überschritten und entsprachen nicht mehr den heutigen Sicherheitsansprüchen. Die neuen Banden reduzieren biomechanische Belastungen beim Aufprall einer Spielerin oder eines Spielers und bieten so mehr Schutz. Weiter ermöglichen sie ein einfacheres und schnelleres Umbauen von Eis- auf Eventbetrieb und umgekehrt, was die Arbeit für die Mitarbeitenden der Kunsteisbahn vereinfacht. (SRB 2022/299)

Neue Beschallungs- und Sprachalarmierungsanlage in der Kunsteisbahn: Kredit bewilligt
Für den Ersatz der Beschallungs- und Sprachalarmierungsanlage im ganzen Gebäude Kunsteisbahn wird ein Kredit von 305'000 Franken bewilligt. Seit über 20 Jahren ist die jetzige Beschallungsanlage der Eishalle Wetzikon in Betrieb. Das analoge System wird mit einer komplett digitalen Anlage ersetzt. Diese ist Audio- und Sprachalarmierung zugleich und ist technologisch auf dem neusten Stand. Zudem ist die Anlage bezüglich Videoaufnahmen, Licht und Gebäudetechnik erweiterbar. (SRB 2022/300)

Notstromgenerator für die Feuerwehr Wetzikon-Seegräben: Kredit ausserhalb Budget bewilligt
Für die Beschaffung eines Notstromaggregats für die Feuerwehr wird ein Kredit von 75'000 Franken in eigener Kompetenz des Stadtrats ausserhalb des Budgets 2023 bewilligt. Um die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr auch im Stromausfall sicherstellen zu können, ist es sinnvoll und notwendig, einen Notstromgenerator zu beschaffen. So kann heute beispielsweise der Atemschutzkompressor, mit welchem Atemschutzflaschen befüllt werden, mit den vorhandenen mobilen Notstromgeneratoren mangels genügender Leistung nicht betrieben werden. (SRB 2022/301)

Postulat "Energiezulagen für Kulturveranstaltungs- und andere gemeinnützige Betriebe": Antrag zur Nicht-Entgegennahme geht ans Parlament
Die Erklärung zur Nicht-Entgegennahme des Postulats "Energiezulagen für Kulturveranstaltungs- und andere gemeinnützige Betriebe" und die dazugehörige Stellungnahme werden genehmigt. Der Stadtrat hatte zu prüfen, wie kulturelle Veranstaltungsbetriebe und weitere Institutionen, welche gemeinnützige Leistungen für die Wetziker Gesellschaft erbringen, mit Energiezulagen entlastet werden können. Der Stadtrat ist sich bewusst, dass sowohl diese Betriebe als auch Unternehmungen von den steigenden Energiepreisen betroffen sind. Die Stadt ist auch zu diesem Thema mit dem Kulturbeauftragen in regelmässigem Austausch mit den Kulturschaffenden. Gemäss Medienmitteilung des Bundesrats vom 2. November 2022 wurden verschiedenen Unterstützungsmassnahmen für Unternehmen und Privathaushalte im Zusammenhang mit den hohen Energiepreisen und der Inflation diskutiert. Der Bundesrat sieht aktuell keinen Bedarf für ausserordentliche Massnahmen. Deshalb sieht auch der Stadtrat Wetzikon vorläufig keine Massnahmen vor. (SRB 2022/303)

Postulat "Energiezulagen für Einwohnerinnen und Einwohner aus einkommensschwachen Haushalten": Antrag zur Nicht-Entgegennahme geht ans Parlament
Die Erklärung zur Nicht-Entgegennahme des Postulats "Energiezulagen für Einwohnerinnen und Einwohner aus einkommensschwachen Haushalten" und die dazugehörige Stellungnahme werden genehmigt. Der Stadtrat hatte zu prüfen, wie einkommensschwache Haushalte mit einer Energiezulage entlastet werden können. Die steigenden Energiepreise und die damit höher ausfallenden Nebenkostenabrechnungen sind für alle Haushalte eine Mehrbelastung. Jedoch bestehen sowohl durch die Sozialhilfe als auch durch die Ergänzungsleistungen Hilfsangebote, welche sich etabliert haben und funktionieren. Gemäss Medienmitteilung des Bundesrats vom 2. November 2022 wurden verschiedenen Unterstützungsmassnahmen für Unternehmen und Privathaushalte im Zusammenhang mit den hohen Energiepreisen und der Inflation diskutiert. Der Bundesrat sieht aktuell keinen Bedarf für ausserordentliche Massnahmen. Deshalb sieht auch der Stadtrat Wetzikon vorläufig keine Massnahmen vor. (SRB 2022/304)

Verwaltungsreglement genehmigt
Das totalrevidierte Verwaltungsreglement inkl. Anhängen wird erlassen und per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Es ersetzt das Verwaltungsreglement vom 25. Juni 2014 und das Organisationsreglement Stadtwerke vom 27. Oktober 2014. Aufgrund der Totalrevision der Gemeindeordnung wurde die Geschäftsordnung des Stadtrats (neu Geschäftsreglement des Stadtrats) angepasst. In einem zweiten Schritt musste auch das Verwaltungsreglement angepasst werden. (SRB 2022/305)

Vollziehungsbestimmungen zur Personalverordnung angepasst bezüglich arbeitsfreier Tage Fasnachtsmontag und Auffahrt
Die Stadt hat ab 2023 am Fasnachtsmontag zu den üblichen Öffnungszeiten geöffnet und bleibt am Freitag nach Auffahrt geschlossen. Diese Änderung berücksichtigt einerseits die Anzahl Kundenbesuche an den beiden relevanten Tagen sowie andererseits das Bedürfnis der Mitarbeitenden. (SRB 2022/307)

Beiträge Entwicklungshilfe im In- und Ausland für das Jahr 2022
Der Stadtrat leistet jährlich 10'000 Franken Entwicklungshilfe im Inland und 30'000 Franken Entwicklungshilfe im Ausland. Dieses Jahr hat der Stadtrat bereits im März einen Betrag von 25'651 Franken im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg geleistet. Da der Stadtrat damit seinen jährlichen Betrag fast ausgeschöpft hat, gewährt er einen weiteren Kredit ausserhalb des Budgets für Projekte im In- und Ausland von 25'651 Franken. Im Inland sind dies: Stiftung Spezial Olympics (Unterstützung sportliche Aktivitäten Menschen mit Beeinträchtigung), Stiftung Feriengestaltung für Kinder (Organisation erschwingliche Ferienlager etc.), Insieme Stadt Zürich und Bezirk Meilen (Betreuung und Freizeitangebote für Menschen mit einer Beeinträchtigung), Tischlein Deck Dich (Lebensmittelrettung und -hilfe), Schweizer Berghilfe (Modernisierung Milchannahmestelle und einziger Dorfladen im Toggenburg) und Kinderhilfe Bethlehem (Intensivstation Kinderspital). Im Ausland erhalten diese Projekte Entwicklungshilfe: Jardin Humano Projekt (bessere Lebensqualität von Kindern, Jugendlichen und Familien in Venezuela), SOS Mediterranee Schweiz (Unterstützung humanitäre Rettungseinsätze im Mittelmeer), Stiftung Sozialwerk Paz Peru (Kinderheim Casa Isabel), Morija Le Bouveret (Zugang für Trinkwasser und sanitäre Einrichtungen in Burkina Faso) und Para Los Indigenas del Ecuador (Gesundheitsprogramm für Kleinkinder in Tagesstätten). Bei der Auswahl der verschiedenen Projekte berücksichtigt der Stadtrat verschiedene Kontinente bzw. Regionen. Bei allen Projekten steht dabei die Unterstützung von Menschen im Fokus. (SRB 2022/308)

Übergangsperiode Pilotphase Mikromobilität
Die ursprünglich bis Ende 2022 befristete Bewilligung an die VOI Technology Switzerland AG für eine Flotte von 125 E-Trottinetten und an die LimeBike Switzerland AG für eine Flotte von ebenfalls 125 E-Trottinetten wird vorerst bis 28. Februar 2023 verlängert. Die Online-Befragung zur Pilotphase mit gemeinsam genutzten E-Scootern ist abgeschlossen und die Antworten werden derzeit ausgewertet. Von Interesse sind insbesondere Einsichten zu Bedeutung und Nutzung, zu allfälligen Problemen und Herausforderungen des Mikromobilitätsangebots in der kälteren dunkleren Jahreszeit. Gerade das Zusammenspiel von städtischem und kantonalem Winterdienst in den schneereicheren Wintermonaten mit Betrieb und Stationierung von gemeinsam genutzten E-Trottinetten auf den öffentlichen Strassen Wetzikons sollte angemessen erfasst und ausgewertet werden. Diese Erkenntnisse fliessen in die Gesamtevaluation der Pilotphase ein und können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschliessend ausgewertet werden. Die Gesamtevaluation des Pilotprojekts und der Entscheid des Stadtrats bezüglich der Zukunft eines Mikromobilitätsangebots in Wetzikon wird diese zusätzlichen Erkenntnisse miteinbeziehen und erfolgt daher erst nach Abschluss der Pilotphase. (SRB 2022/309)

Zwischennutzung Färberwiese als Gemeinschaftsgarten 2023 – 2026
Die Verlängerung der Zwischennutzung des Grundstücks "Färberwiese" als Gemeinschaftsgarten und Quartiertreffpunkt von 2023 – 2026 wird gutgeheissen. Für den vierjährigen Betrieb und Unterhalt der Färberwiese hat der Stadtrat einen Kredit von 80'000 Franken an den Verein Wetzikontakt bewilligt. Der Stadtgarten Färberwiese hat sich seit 2016 zu einem geschätzten Quartiertreffpunkt entwickelt, auf dem zahlreiche Veranstaltungen durchgeführt werden und mit den Gemeinschaftsgärten auch Raum für biologisches Gärtnern zur Verfügung gestellt wird. (SRB 2022/310)

Revidierter Gebührentarif wird per 1. Januar 2023 festgesetzt
Dem revidierten Gebührentarif der Stadt Wetzikon mit den Änderungen und Ergänzungen gemäss Auflistung wird zugestimmt. Die Änderung der Teilrevision tritt per 1. Januar 2023 in Kraft. Der vorliegende revidierte Gebührentarif beinhaltet 34 Änderungen und Ergänzungen. Wesentlich ist hier einerseits die Erhöhung der Baubewilligungsgebühren (Ziffer 4.3.2) um 25 %. Sie gewährleisten auch künftig eine volle Kostendeckung. Zudem werden die Gebühren der Randnutzung städtischer Turnhallen, Singsälen und Mehrzweckräumen (Ziffer 5.9) – mit der Privilegierung der ortsansässigen Vereinen – sowie de

An der Stadtratssitzung vom 14. Dezember 2022 behandelte der Stadtrat folgende Traktanden:

Erneuerung der bestehenden Banden in der Trainingshalle der Kunsteisbahn: Kreditabrechnung genehmigt
Die Kreditabrechnung vom 12. August 2022 für die Erneuerung der bestehenden Banden in der Trainingshalle der Kunsteisbahn mit Ausgaben von insgesamt 200'223 Franken wird genehmigt. Sie schliesst mit Minderkosten von 39'777 Franken bzw. 16,6 % ab. Die bestehenden Banden hatten ihren Lebenszyklus überschritten und entsprachen nicht mehr den heutigen Sicherheitsansprüchen. Die neuen Banden reduzieren biomechanische Belastungen beim Aufprall einer Spielerin oder eines Spielers und bieten so mehr Schutz. Weiter ermöglichen sie ein einfacheres und schnelleres Umbauen von Eis- auf Eventbetrieb und umgekehrt, was die Arbeit für die Mitarbeitenden der Kunsteisbahn vereinfacht. (SRB 2022/299)

Neue Beschallungs- und Sprachalarmierungsanlage in der Kunsteisbahn: Kredit bewilligt
Für den Ersatz der Beschallungs- und Sprachalarmierungsanlage im ganzen Gebäude Kunsteisbahn wird ein Kredit von 305'000 Franken bewilligt. Seit über 20 Jahren ist die jetzige Beschallungsanlage der Eishalle Wetzikon in Betrieb. Das analoge System wird mit einer komplett digitalen Anlage ersetzt. Diese ist Audio- und Sprachalarmierung zugleich und ist technologisch auf dem neusten Stand. Zudem ist die Anlage bezüglich Videoaufnahmen, Licht und Gebäudetechnik erweiterbar. (SRB 2022/300)

Notstromgenerator für die Feuerwehr Wetzikon-Seegräben: Kredit ausserhalb Budget bewilligt
Für die Beschaffung eines Notstromaggregats für die Feuerwehr wird ein Kredit von 75'000 Franken in eigener Kompetenz des Stadtrats ausserhalb des Budgets 2023 bewilligt. Um die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr auch im Stromausfall sicherstellen zu können, ist es sinnvoll und notwendig, einen Notstromgenerator zu beschaffen. So kann heute beispielsweise der Atemschutzkompressor, mit welchem Atemschutzflaschen befüllt werden, mit den vorhandenen mobilen Notstromgeneratoren mangels genügender Leistung nicht betrieben werden. (SRB 2022/301)

Postulat "Energiezulagen für Kulturveranstaltungs- und andere gemeinnützige Betriebe": Antrag zur Nicht-Entgegennahme geht ans Parlament
Die Erklärung zur Nicht-Entgegennahme des Postulats "Energiezulagen für Kulturveranstaltungs- und andere gemeinnützige Betriebe" und die dazugehörige Stellungnahme werden genehmigt. Der Stadtrat hatte zu prüfen, wie kulturelle Veranstaltungsbetriebe und weitere Institutionen, welche gemeinnützige Leistungen für die Wetziker Gesellschaft erbringen, mit Energiezulagen entlastet werden können. Der Stadtrat ist sich bewusst, dass sowohl diese Betriebe als auch Unternehmungen von den steigenden Energiepreisen betroffen sind. Die Stadt ist auch zu diesem Thema mit dem Kulturbeauftragen in regelmässigem Austausch mit den Kulturschaffenden. Gemäss Medienmitteilung des Bundesrats vom 2. November 2022 wurden verschiedenen Unterstützungsmassnahmen für Unternehmen und Privathaushalte im Zusammenhang mit den hohen Energiepreisen und der Inflation diskutiert. Der Bundesrat sieht aktuell keinen Bedarf für ausserordentliche Massnahmen. Deshalb sieht auch der Stadtrat Wetzikon vorläufig keine Massnahmen vor. (SRB 2022/303)

Postulat "Energiezulagen für Einwohnerinnen und Einwohner aus einkommensschwachen Haushalten": Antrag zur Nicht-Entgegennahme geht ans Parlament
Die Erklärung zur Nicht-Entgegennahme des Postulats "Energiezulagen für Einwohnerinnen und Einwohner aus einkommensschwachen Haushalten" und die dazugehörige Stellungnahme werden genehmigt. Der Stadtrat hatte zu prüfen, wie einkommensschwache Haushalte mit einer Energiezulage entlastet werden können. Die steigenden Energiepreise und die damit höher ausfallenden Nebenkostenabrechnungen sind für alle Haushalte eine Mehrbelastung. Jedoch bestehen sowohl durch die Sozialhilfe als auch durch die Ergänzungsleistungen Hilfsangebote, welche sich etabliert haben und funktionieren. Gemäss Medienmitteilung des Bundesrats vom 2. November 2022 wurden verschiedenen Unterstützungsmassnahmen für Unternehmen und Privathaushalte im Zusammenhang mit den hohen Energiepreisen und der Inflation diskutiert. Der Bundesrat sieht aktuell keinen Bedarf für ausserordentliche Massnahmen. Deshalb sieht auch der Stadtrat Wetzikon vorläufig keine Massnahmen vor. (SRB 2022/304)

Verwaltungsreglement genehmigt
Das totalrevidierte Verwaltungsreglement inkl. Anhängen wird erlassen und per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Es ersetzt das Verwaltungsreglement vom 25. Juni 2014 und das Organisationsreglement Stadtwerke vom 27. Oktober 2014. Aufgrund der Totalrevision der Gemeindeordnung wurde die Geschäftsordnung des Stadtrats (neu Geschäftsreglement des Stadtrats) angepasst. In einem zweiten Schritt musste auch das Verwaltungsreglement angepasst werden. (SRB 2022/305)

Vollziehungsbestimmungen zur Personalverordnung angepasst bezüglich arbeitsfreier Tage Fasnachtsmontag und Auffahrt
Die Stadt hat ab 2023 am Fasnachtsmontag zu den üblichen Öffnungszeiten geöffnet und bleibt am Freitag nach Auffahrt geschlossen. Diese Änderung berücksichtigt einerseits die Anzahl Kundenbesuche an den beiden relevanten Tagen sowie andererseits das Bedürfnis der Mitarbeitenden. (SRB 2022/307)

Beiträge Entwicklungshilfe im In- und Ausland für das Jahr 2022
Der Stadtrat leistet jährlich 10'000 Franken Entwicklungshilfe im Inland und 30'000 Franken Entwicklungshilfe im Ausland. Dieses Jahr hat der Stadtrat bereits im März einen Betrag von 25'651 Franken im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg geleistet. Da der Stadtrat damit seinen jährlichen Betrag fast ausgeschöpft hat, gewährt er einen weiteren Kredit ausserhalb des Budgets für Projekte im In- und Ausland von 25'651 Franken. Im Inland sind dies: Stiftung Spezial Olympics (Unterstützung sportliche Aktivitäten Menschen mit Beeinträchtigung), Stiftung Feriengestaltung für Kinder (Organisation erschwingliche Ferienlager etc.), Insieme Stadt Zürich und Bezirk Meilen (Betreuung und Freizeitangebote für Menschen mit einer Beeinträchtigung), Tischlein Deck Dich (Lebensmittelrettung und -hilfe), Schweizer Berghilfe (Modernisierung Milchannahmestelle und einziger Dorfladen im Toggenburg) und Kinderhilfe Bethlehem (Intensivstation Kinderspital). Im Ausland erhalten diese Projekte Entwicklungshilfe: Jardin Humano Projekt (bessere Lebensqualität von Kindern, Jugendlichen und Familien in Venezuela), SOS Mediterranee Schweiz (Unterstützung humanitäre Rettungseinsätze im Mittelmeer), Stiftung Sozialwerk Paz Peru (Kinderheim Casa Isabel), Morija Le Bouveret (Zugang für Trinkwasser und sanitäre Einrichtungen in Burkina Faso) und Para Los Indigenas del Ecuador (Gesundheitsprogramm für Kleinkinder in Tagesstätten). Bei der Auswahl der verschiedenen Projekte berücksichtigt der Stadtrat verschiedene Kontinente bzw. Regionen. Bei allen Projekten steht dabei die Unterstützung von Menschen im Fokus. (SRB 2022/308)

Übergangsperiode Pilotphase Mikromobilität
Die ursprünglich bis Ende 2022 befristete Bewilligung an die VOI Technology Switzerland AG für eine Flotte von 125 E-Trottinetten und an die LimeBike Switzerland AG für eine Flotte von ebenfalls 125 E-Trottinetten wird vorerst bis 28. Februar 2023 verlängert. Die Online-Befragung zur Pilotphase mit gemeinsam genutzten E-Scootern ist abgeschlossen und die Antworten werden derzeit ausgewertet. Von Interesse sind insbesondere Einsichten zu Bedeutung und Nutzung, zu allfälligen Problemen und Herausforderungen des Mikromobilitätsangebots in der kälteren dunkleren Jahreszeit. Gerade das Zusammenspiel von städtischem und kantonalem Winterdienst in den schneereicheren Wintermonaten mit Betrieb und Stationierung von gemeinsam genutzten E-Trottinetten auf den öffentlichen Strassen Wetzikons sollte angemessen erfasst und ausgewertet werden. Diese Erkenntnisse fliessen in die Gesamtevaluation der Pilotphase ein und können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschliessend ausgewertet werden. Die Gesamtevaluation des Pilotprojekts und der Entscheid des Stadtrats bezüglich der Zukunft eines Mikromobilitätsangebots in Wetzikon wird diese zusätzlichen Erkenntnisse miteinbeziehen und erfolgt daher erst nach Abschluss der Pilotphase. (SRB 2022/309)

Zwischennutzung Färberwiese als Gemeinschaftsgarten 2023 – 2026
Die Verlängerung der Zwischennutzung des Grundstücks "Färberwiese" als Gemeinschaftsgarten und Quartiertreffpunkt von 2023 – 2026 wird gutgeheissen. Für den vierjährigen Betrieb und Unterhalt der Färberwiese hat der Stadtrat einen Kredit von 80'000 Franken an den Verein Wetzikontakt bewilligt. Der Stadtgarten Färberwiese hat sich seit 2016 zu einem geschätzten Quartiertreffpunkt entwickelt, auf dem zahlreiche Veranstaltungen durchgeführt werden und mit den Gemeinschaftsgärten auch Raum für biologisches Gärtnern zur Verfügung gestellt wird. (SRB 2022/310)

Revidierter Gebührentarif wird per 1. Januar 2023 festgesetzt
Dem revidierten Gebührentarif der Stadt Wetzikon mit den Änderungen und Ergänzungen gemäss Auflistung wird zugestimmt. Die Änderung der Teilrevision tritt per 1. Januar 2023 in Kraft. Der vorliegende revidierte Gebührentarif beinhaltet 34 Änderungen und Ergänzungen. Wesentlich ist hier einerseits die Erhöhung der Baubewilligungsgebühren (Ziffer 4.3.2) um 25 %. Sie gewährleisten auch künftig eine volle Kostendeckung. Zudem werden die Gebühren der Randnutzung städtischer Turnhallen, Singsälen und Mehrzweckräumen (Ziffer 5.9) – mit der Privilegierung der ortsansässigen Vereinen – sowie des Ferienhauses Canetg (Ziffer 5.9) im Gebührentarif aufgeführt. (SRB 2022/311)

Genehmigte Kreditabrechnung Restaurant Krone geht ans Parlament
Antrag und Weisung für die Genehmigung der Kreditabrechnung vom 25. Oktober 2022 über die Gesamtsanierung Gastroküche und diverse notwendige Nebenarbeiten im Restaurant Krone, Bahnhofstrasse 163 mit Baukosten von 855'943.13 Franken resp. Minderkosten von 124'056.87 Franken (12,7 %) werden genehmigt und dem Parlament zur Beschlussfassung unterbreitet. Die neue Küche entspricht mit den angepassten Arbeitsabläufen, den vorschriftsmässigen Chromstahlmöbeln und den modernen und effizienten Geräten dem heutigen Stand einer Gastroküche. Die alte Kältezentrale inklusive dem Wärmerückgewinnung-Boiler im Dachgeschoss wurde abgebrochen, entsorgt und neu im Untergeschoss erstellt. Im Erdgeschoss wurde eine neue Kühlzelle eingebaut, der bestehende Tiefkühlraum im Untergeschoss ersetzt, und der daneben liegende Kühlraum nach den heutigen Vorgaben saniert. (SRB 2022/312)

Schutzwürdigkeit Villa Fortuna (Leutholdstrasse 3) abgeklärt
Die 1875 erbaute Villa Fortuna an der Leutholdstrasse 3 in Wetzikon gilt aufgrund ihrer architektonischen Qualität und der politischen sowie wirtschaftlichen Bedeutung der mit der Villa verbundenen Persönlichkeiten als schutzwürdig. Zusammen mit dem ehemaligen Waschhaus und der Remise wird sie als Schutzobjekt von kommunaler Bedeutung unter Schutz gestellt. Grundlage zur Unterschutzstellung bildet das denkmalpflegerische Gutachten. (SRB 2022/313)

Feuerpolizei und baulicher Zivilschutz: Submission und Kredit bewilligt
Die Zuschläge im Submissionsverfahren "Bauamtliche Leistungen: Feuerpolizei" und "Bauamtliche Leistungen: Kontrollorgan baulicher Zivilschutz" werden der Gossweiler Ingenieure AG für die Jahre 2023 bis 2027 erteilt. Der Betrag von 200'000 Franken für die feuerpolizeilichen Leistungen und der Betrag von 45'000 Franken für das Kontrollorgan baulicher Zivilschutz wurde im Budget 2023 bereits eingestellt. Vorbehalten bleibt die Budgetgenehmigung durch das Parlament. Die Stadt Wetzikon lagert gewisse Aufgaben im Hochbau auf private Ingenieursbüros aus. (SRB 2022/314)

Die Stadtratsbeschlüsse sind online aufgeschaltet.

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  https://www.wetzikon.ch/stadt/...
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