Unterschutzstellung Guyer-Zeller-Strasse 2, 4, 4a, Genehmigung des verwaltungsrechtlichen Vertrages
Der Stadtrat Wetzikon hat am 30. Oktober 2024 (SRB 2024/252) beschlossen:
Der verwaltungsrechtliche Vertrag, zwischen der Bosshard-Bühler & Co. AG und der Politischen Gemeinde Wetzikon bezüglich der Unterschutzstellung des ehemaligen Fabrikgebäudes und der Villa, Vers. Nr. 1626 auf Grundstück Kat. Nr. 10750, Guyer-Zeller-Strasse 2, 4 und 4a in 8620 Wetzikon, vom 30. August 2024, wird genehmigt.
Die Unterlagen liegen während der Rekursfrist auf der Stadt Wetzikon, Abteilung Hochbau (4. Stock), Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme auf. Für die Einsichtnahme empfehlen wir Ihnen eine frühzeitige telefonische Voranmeldung, Tel. 044 931 32 85.
Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Stadt Wetzikon, Abteilung Hochbau, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon