Resultate der Wetziker Abstimmungsvorlagen: Neubau Feuerwehrgebäude und Tempo 30 in Wohnquartieren
Die Stimmberechtigten der Stadt Wetzikon haben dem Neubau des Feuerwehrgebäudes mit 70 % zugestimmt. Damit werden künftig Feuerwehr, Stadtpolizei und Zivilschutz unter einem Dach vereint sein. Die Einführung von Tempo-30-Zonen in den Wohnquartieren wurde mit 64 % abgelehnt.
Mit 70 % Ja-Stimmen (4730 Ja zu 2015 Nein) haben die Stimmberechtigten der Stadt Wetzikon am Sonntag, 19. November 2023 der Vorlage "Neubau Feuerwehrgebäude (inkl. Stadtpolizei und Zivilschutz)" zugestimmt. Die Stimmbeteiligung lag bei rund 44 %. Das deutliche Resultat freut den Stadtrat sehr. Damit kann der Neubau des über 70 Jahre alten Feuerwehrgebäudes im Frühjahr 2024 begonnen werden. Eine möglichst rasche Fertigstellung des neuen Gebäudes ist aufgrund des schlechten Zustands des bestehenden Feuerwehrlokals dringend notwendig. Ziel ist es, dass das neue Quartier an der Motorenstrasse 107 im Frühjahr 2026 für Feuerwehr, Stadtpolizei und Zivilschutz bezugsbereit ist.
"Mit dem Neubau erhält die Stadt Wetzikon ein zweckmässiges, ökologisches sowie nachhaltig konzipiertes und funktionales Gebäude für ihre Blaulichtorganisationen", sagt Sandra Elliscasis, Stadträtin Finanzen + Immobilien. Dank des Neubauprojekts können künftig Synergien noch besser genutzt werden.
Einführung von Tempo-30-Zonen in den Wohnquartieren abgelehnt
Mit der Tempo-30-Vorlage vom heutigen Sonntag wären insgesamt 21 Tempo-30-Zonen in den Wohnquartieren eingeführt worden. Die Wetziker Stimmbevölkerung hat dies mit 64 % Nein-Stimmen (4457 Nein zu 2463 Ja) abgelehnt. Der Stadtrat nimmt den Entscheid mit Bedauern zur Kenntnis und respektiert den demokratischen Entscheid.
Einige der heute in Wetzikon existierenden Tempo-30-Zonen liegen in Wohnquartieren, andere sind auf die Massnahmen zur bundesrechtlich vorgeschriebenen Lärmsanierung zurückzuführen. Aufgrund des heutigen Abstimmungsergebnisses wird auf die Einführung von neuen Tempo-30-Zonen in Wohnquartieren verzichtet. An jenen Stellen, an welchen aber die bundesrechtliche Lärmschutzverordnung Massnahmen erfordert, wird die Stadt Wetzikon diese unabhängig vom heutigen Urnenentscheid auch in Zukunft entsprechend gesetzeskonform umsetzen.
Die detaillierten Abstimmungsresultate finden Sie auf der Website der Stadt Wetzikon.