Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 20. September 2023
An der Stadtratssitzung vom 20. September 2023 behandelte der Stadtrat folgende Traktanden:
Änderung im Baurechtsvertrag mit ProCamp GmbH genehmigt
Die Änderung zum Baurechtsvertrag zwischen der Politischen Gemeinde Wetzikon und der ProCamp GmbH wird genehmigt. Seit 1995 besteht in Wetzikon die Einzelfirma ProCamp H.P. Fuhrer. Seit Anfang 2018 wird das Unternehmen als ProCamp GmbH von Philip Wegmann und Marc Prem geführt. Die ProCamp GmbH erwirbt die Baurechtsbaute von Hans-Peter Fuhrer. Der Stadtrat ist erfreut über diese Nachfolgelösung. Mit der Genehmigung der "Änderung zum Baurechtsvertrag" wird die bewährte Partnerschaft um zusätzliche 25 Jahre bis 2073 verlängert. (SRB 2023/234)
Stellungnahme zur Petition "Eingezäunte Hundewiese für Wetzikon"
Der Stadtrat nimmt Stellung zur Petition für eine eingezäunte Hundewiese in Wetzikon, die im März 2023 eingereicht wurde. Da die Hunde der Unterzeichnenden viel Auslauf brauchten, wäre es gut, ihnen eine eingezäunte Wiese zu bieten, wo sie ohne andere Leute zu belästigen spielen und miteinander nach Lust und Laune toben könnten. Gemäss einer Auswertung der Einwohnerdienste Wetzikon haben von den 60 unterzeichneten Personen deren 35 ihren Wohnsitz in Wetzikon. Und von diesen wiederum haben deren 11 Personen in Wetzikon einen Hund eingelöst. Aktuell sind in Wetzikon 891 Hundehaltende registriert. Die Petition wurde folglich von 1,23 % aller Hundehalteden unterschrieben. Eine eingezäunte Hundewiese wäre laut Stadtrat eine Bereicherung, sowohl für die Hunde als auch für ihre Besitzenden. Leider verfügt die Stadt Wetzikon in der Umgebung der Meierwiesen zurzeit über keine brachliegende Fläche, die auf die Schnelle dafür genutzt werden könnte. (SRB 2023/235)
Teilrevision Kantonale Verordnung über den ABC-Schutz
Der Teilrevision der kantonalen Verordnung über den ABC-Schutz wird ohne Änderungen zugestimmt. Der ABC-Schutz dient der Bewältigung von atomaren, biologischen und chemischen Ereignissen. Erstmals geregelt wurde er im Kanton Zürich in der Verordnung über den ABC-Schutz von 2007 (ABCV). Seither haben sich das Risikoumfeld, die rechtlichen Rahmenbedingungen und teils die Organisation der im ABC-Schutz beteiligten Einsatzkräfte verändert. Die geplanten Änderungen im Rahmen der Teilrevision haben praktisch keinen Einfluss auf die Stadt Wetzikon und die Feuerwehr Wetzikon-Seegräben. (SRB 2023/236)
Beiträge der Stadt Wetzikon an die Unterhaltsgenossenschaft Wetzikon
Der jährlich wiederkehrende Beitrag an die Unterhaltsgenossenschaft (UG) Wetzikon in der Höhe von 45'000 Franken für die Jahre 2024 bis 2028 wird genehmigt. Die Stadt Wetzikon ist mit eigenem Landbesitz von rund 55 Hektaren die zweitgrösste Grundeigentümerin und Genossenschafterin innerhalb der UG Wetzikon, welche rund 600 Mitglieder umfasst. Seit der Gründung der UG Wetzikon 2006 ist die Stadt im Vorstand vertreten und achtet insbesondere darauf, dass die Interessen der Öffentlichkeit angemessen berücksichtigt werden. So sollen beispielsweise die Wege für Wandernde, Spazierende, Velofahrende, Reitende und Rollstuhlfahrende zugänglich bleiben und für diverse Freizeitaktivitäten genutzt werden können. Die intakte Landschaft sowie die Nähe zu Naherholungsgebieten und deren Erschliessung sind ein wesentlicher Standort- und Imagevorteil für die Stadt Wetzikon. (SRB 2023/238)
Die Stadtratsbeschlüsse sind online aufgeschaltet.