Auszug aus den Verhandlungen des Parlaments vom 12. Dezember 2022
Das Parlament hat sich mit den vorliegenden Geschäften befasst:
- Mitteilungen des Präsidenten
- Genehmigung der Traktandenliste
- 22.03.07 Postulat Advije Delihasani (SP): Abbau Einbürgerungshürden: Infobriefe über Einbürgerung
Begründung durch die Postulantin. - 22.02.08 Dringliche Interpellation Rolf Müri (SVP): Es werde Licht!
Beantwortung durch den Stadtrat. - 22.06.17 Budget 2023
Das Parlament genehmigt gemäss Anträgen der Rechnungsprüfungskommission (und der Fachkommission I und der Fachkommission II), des Stadtrats, der Geschäftsleitung und der GP-Fraktion das Budget 2023 der Stadt Wetzikon und setzt den Steuerfuss auf 119 Prozent der einfachen Staatssteuer fest. - 22.06.18 Finanz- und Aufgabenplan 2022 bis 2026
Das Parlament nimmt gemäss Antrag der Rechnungsprüfungskommission den Finanz- und Aufgabenplan 2022 bis 2026 zur Kenntnis. - 22.06.15 Erlass Wasserversorgungsreglement (Verordnung)
Das Parlament erlässt gemäss Antrag der Fachkommission I das Wasserversorgungsreglement (Verordnung) und genehmigt die Teilrevision der Gebührenverordnung (Art. 69–77).
Die Reserve-Sitzung vom 15. Dezember 2022 wird nicht durchgeführt.
Parlament
Fakultatives Referendum, Rekurs in Stimmrechtssachen und allgemeiner Rekurs
Das Begehren um Anordnung einer Urnenabstimmung über den Beschluss gemäss Ziff. 7 kann gestützt auf Art. 10 Abs. 2 Ziff. 1 Gemeindeordnung von 300 Stimmberechtigten innert 60 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung oder gestützt auf Art. 10 Abs. 2 Ziff. 2 Gemeindeordnung von 12 Parlamentsmitgliedern innert 14 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Beschlussfassung schriftlich bei der Geschäftsleitung des Parlaments eingereicht werden (Fakultatives Referendum).
Gegen die publizierten Beschlüsse kann gestützt auf § 21a f. des Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRG) wegen Verletzung der politischen Rechte oder von Vorschriften über ihre Ausübung innert 5 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, schriftlich Rekurs erhoben werden (Rekurs in Stimmrechtssachen). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.
Im Übrigen kann gegen die publizierten Beschlüsse gestützt auf § 19 ff. VRG wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung innert 30 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.
Protokolle
Das Beschluss- sowie das Audioprotokoll der Parlamentssitzung können auf der Website des Parlaments unter https://www.wetzikon.ch/politik/parlament/sitzungen/archiv-vergangenersitzungen/2022/12-dezember-2022 eingesehen bzw. nachgehört werden.