Unterschutzstellung Gebäude Schulschaustrasse 2 und 4
Unterschutzstellung der Gebäude Vers. Nrn. 1066 und 1067, Grundstück Kat. Nr. 10959, Schulhausstrasse 2 und 4, 8620 Wetzikon
Der Stadtrat hat am 6. Mai 2026 (Beschluss Nr. 2026/113) beschlossen: Der verwaltungsrechtliche Vertrag vom 17. April 2026 bezüglich der Unterschutzstellung des auf dem Grundstück Kat. Nr. 10959 bestehenden denkmalpflegerischen Schutzobjektes wird genehmigt.
Dieser Beschluss liegt zusammen mit den zugehörigen Unterlagen, während der Rekursfrist öffentlich
auf und kann im Stadthaus beim Schalter "Bau + Planung" im 4. Stock während den ordentlichen Öffnungszeiten oder im Internet (Stadtratbeschlüsse - Stadt Wetzikon) eingesehen werden.
Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift
muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen. Der Fristenlauf beginnt für die Eigentümerin mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig. Die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Abteilung Hochbau
