Unterschutzstellung Bahnhofstrasse 132, Genehmigung des verwaltungsrechtlichen Vertrages
Unterschutzstellung Bahnhofstrasse 132
Genehmigung des verwaltungsrechtlichen Vertrages
Der Stadtrat Wetzikon hat am 30. Oktober 2024 (2024/251) beschlossen:
Der verwaltungsrechtliche Vertrag, zwischen der Stadtbauentwicklungs AG und der Politischen Gemeinde Wetzikon bezüglich der Unterschutzstellung des ehemaligen Lehenshof, Vers. Nr. 720 auf Grundstück Kat. Nr. 9079, Bahnhofstrasse 132 in 8620 Wetzikon, vom 23. September 2024, wird genehmigt.
Die Unterlagen liegen während der Rekursfrist auf der Stadt Wetzikon, Abteilung Hochbau (4. Stock), Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme auf. Für die Einsichtnahme empfehlen wir Ihnen eine frühzeitige telefonische Voranmeldung, Tel. 044 931 32 85.
Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Stadt Wetzikon, Abteilung Hochbau, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon