2022-0360
Steinegger Franziska und Stefan, Strandbadstrasse 52, 8620 Wetzikon
Aufstockung (Attikageschoss) beim Wohnhaus Vers. Nr. 2386 sowie Teilabbruch Unterstand beim Gartenhaus/Schopf Vers. Nr. 5412, Kat. Nr. 8055, Strandbadstrasse 52 (Wohnzone W1.6)
2022-0112
Frischknecht Diana und Markus, Buchgrindelstrasse 24, 8620 Wetzikon
Sitzplatzüberdachung auf der Ostseite vom Einfamilienhaus Vers. Nr. 1301, Kat. Nr. 7970, Buchgrindelstrasse 24 (Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG2.9)
Planauflage auf der Abteilung Hochbau, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon. Für die Einsichtnahme empfehlen wir Ihnen eine frühzeitige telefonische Voranmeldung, Tel. 044 931 32 85.
Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden müssen innert 20 Tagen nach der Ausschreibung schriftlich bei der Baubehörde gestellt werden (§ 315 PBG). Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314 - 316 PBG).
Abteilung Hochbau