Temporäre Verkehrsanordnung
Verkehrsbeschränkung: Eggstrasse
Im Zusammenhang mit der Sanierung der Eggstrasse werden verschiedene temporäre Verkehrsanordnungen erlassen. Während den Bauarbeiten wird die Eggstrasse im Abschnitt nach der Einfahrt Parkplatz Spital und der Schneggenstrasse im Einbahnsystem (Durchfahrt via Schneggen-/Eggstrasse Richtung Spitalstrasse) geführt. Die Zu- und Wegfahrt zu den Liegenschaften ist mit wenigen Ausnahmen jederzeit möglich.
Dauer der Massnahme: Ab Montag, 16. Januar 2023 bis 30. Juni 2023 bzw. bis Bauvollendung.
Die Verkehrsteilnehmer werden um Beachtung der Signalisation ersucht. Die Missachtung der Signalisationen wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr, gestützt auf dessen Art. 90, bestraft.
Gegen diese Verkehrsanordnung kann innert 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Statthalteramt Hinwil, 8340 Hinwil, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
Abteilung Sicherheit