Beschreibung
Seit dem Brand ist einige Zeit vergangen; niemad ist am Bauen, immer noch steht die Bauabschrankung und macht die Kreuzung gefährlicher, unfallträchtiger, auch für Fussgänger! Das Gebäude ist nicht Einsturz gefährdet und wird weiterhin bewohnt. Muss unnötig diese private „Verkehrsberuhigung“ auf öffentlichem Grund geduldet werden?